19.07.2023

Erlaubnispflicht für internationale Transporte ab 2,5 t zGM

Durch das Mobilitätspaket I haben sich Änderungen im Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs ergeben. 

Stichtag ist der 21. Mai 2022.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die für Dritte gegen Entgelt mit Fahrzeugen über 2,5 und  bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) grenzüberschreitende Transporte durchführen, unterliegen ab diesem Datum der Erlaubnispflicht und müssen deshalb eine EU-Lizenz haben. 
Das dafür notwendige Marktzugangsverfahren weicht nur bei der Höhe der finanziellen Leistungsfähigkeit von den bekannten und gültigen Regeln des Verfahrens für Fahrzeuge über 3,5 t zGM ab. Konkret müssen für das erste Fahrzeug Eigenkapital bzw. finanzielle Reserven in Höhe von 1.800 € und für jedes weitere Fahrzeug je 900 € nachgewiesen werden. Der Unternehmer selbst oder der Verkehrsleiter müssen den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen und die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch das erfolgreiche Ablegen der Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Diese unterscheidet sich inhaltlich nicht von der Prüfung für Unternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 t zGM.
Lediglich Transportunternehmer, die in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 durchgehend ein Unternehmen derselben Art (internationale Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 t zGM) geleitet haben, können auf Antrag die Fachkunde durch ein vereinfachtes Verfahren nachweisen. Ansprechpartner für die Unternehmer sind die unteren Verkehrsbehörden.
Unternehmen, die bisher internationale Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zGM durchführen und deshalb bereits über eine EU-Erlaubnis verfügen, müssen Fahrzeuge über 2,5 t und bis 3,5 t zGM bereits seit dem 21. Februar 2022 mit den entsprechenden Abschriften ausstatten.