18.03.2026

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, weitere mittelständische Betriebe sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Die Förderung ist technologie- und branchenoffen und richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten (in Kooperation mit einem KMU).

Was ist neu?

Die aktuelle ZIM-Förderrichtlinie bringt folgende Änderungen:
  • Anhebung der förderfähigen Kostenobergrenzen
  • Durchführbarkeitsstudien: jetzt als De-minimis gefördert, vorteilhaft für junge Unternehmen
  • Längere Laufzeit von Durchführbarkeitsstudien: 12 statt 8 Monate
    Höherer Anteil externer Auftragsleistungen: bis zu 35 % der Personalkosten

Kostenfreie ZIM-Webinare

In kostenlosen Webinaren erhalten Unternehmen Fachwissen rund um Antragstellung, Projektumsetzung und internationale Kooperationen.
Im Anschluss können individuelle Fragen direkt an die Expertinnen und Experten gestellt werden.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt Unternehmen sind:
  • KMU und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe
    Betriebe mit < 500 Mitarbeitenden,
  • Unternehmen mit < 1.000 Mitarbeitenden, wenn sie mit einem ZIM-geförderten KMU kooperieren
  • Voraussetzungen: Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro, Standort in Deutschland

Kooperationsprojekte

  • Unternehmen gemäß Einzelprojekt-Kriterien
  • Forschungseinrichtungen als Partner Innovationsnetzwerke
  • Einrichtungen, die im Auftrag von mind. 6 Unternehmen agieren (z. B. Forschungseinrichtungen oder Dienstleister)

Durchführbarkeitsstudien

  • Unternehmen nicht älter als 10 Jahre
  • Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte)
  • Unternehmen ohne Förderhistorie in den letzten 3 Jahren (Bund, Länder, EU)

Leistungen zur Markteinführung

  • KMU mit bewilligtem ZIM-Projekt
  • Weitere Unternehmen < 500 bzw. < 1.000 Mitarbeitende in Kooperation mit KMU

Was wird gefördert?

  • FuE-Einzelprojekte
  • FuE-Kooperationsprojekte (Unternehmen–Unternehmen bzw. Unternehmen–Forschungseinrichtung)
  • Innovationsnetzwerke (mind. 6 Unternehmen)
  • Durchführbarkeitsstudien (Voruntersuchungen, Analysen, Marktpotenzialbewertungen)
Leistungen zur Markteinführung wie:
  • Innovationsberatung (z. B. Schutzrechte, Normen)
  • Dienstleistungen (Datenbanken, Zertifizierungen, Marktforschung)
  • Messeauftritte, Produktdesign- und Vermarktungsberatung

Wie wird gefördert?

Maximal förderfähige Kosten laut Richtlinie:
  • FuE-Einzelprojekt : 690.000 €
  • FuE-Kooperationsprojekt: 560.000 € pro Unternehmen / 280.000 € pro Forschungseinrichtung
  • Kooperation gesamt: 3 Mio. €Innovationsnetzwerk: 490.000–600.000 €
  • Durchführbarkeitsstudie: 125.000 € pro Unternehmen / 250.000 € bei Kooperation
  • Leistungen zur Markteinführung: 100.000 €
Mehrfachförderung ist möglich, jedoch max. 2 bewilligte FuE-Projekte innerhalb von 12 Monaten.

Förderkonditionen (Auszug)

Die Förderquote hängt von Unternehmensgröße, Standort und Projektart ab:
  • Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen: bis zu 60 %
  • Kleine Unternehmen allgemein: bis zu 55 %
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 50 %
  • Unternehmen < 500 Mitarbeitende: bis zu 40 %
  • Unternehmen < 1.000 Mitarbeitende (nur in Kooperation): bis zu 40 %
Zusätzlich:
  • Innovationsnetzwerke: bis zu 90 % in Phase 1
  • Durchführbarkeitsstudien: 50–70 %
  • Markteinführungsleistungen: 50 % (De-minimis)

So funktioniert die Antragstellung

  1. Beratung & Projektskizze
    Empfehlung: frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen.
  2. Antragseinreichung
    Online über www.zim.de; Kooperationspartner sollten innerhalb von 2 Wochen gemeinsam einreichen. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | Förderung für den Mittelstand
  3. Prüfung durch Projektträger
    Es können Nachforderungen erfolgen; fehlende Unterlagen können zur Ablehnung führen.
  4. Bewertung & Bewilligung
    Entscheidung auf Basis von Qualität, Vollständigkeit und Wettbewerbsaspekten.
  5. Projektbeginn
    Projektstart erst nach Bewilligung (Ausnahme: genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
  6. Auszahlung
    Nachträglich in Teilbeträgen; 10 % als Schlussrate nach Verwendungsnachweis.
  7. Verwendungsnachweis
    Sachbericht + Nachweis der Mittelverwendung; bei Laufzeit > 12 Monate: Zwischenberichte.
Wichtig: Mit der Projektdurchführung sollten Sie erst dann zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt!
Weitere Informationen & Unterstützung:
Für Fragen zum Förderprogramm ZIM stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung.