02.04.2026
Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg
Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) verankerten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für BadenWürttemberg“ unterstützt die Landesregierung innovative Unternehmen dabei, ihre technologische Spitzenposition weiter auszubauen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten, die im Ländlichen Raum Baden-Württembergs angesiedelt sind. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen aufgrund seiner Innovationskraft und technologischen Kompetenz das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lässt – insbesondere in der Entwicklung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind insbesondere Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die der Entwicklung oder wirtschaftlichen Nutzung neuer bzw. verbesserter Produkte und Dienstleistungen dienen.
Zudem sollen die Projekte einen nachhaltigen Beitrag zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess leisten.
Wie wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, die gemeinsam mit interessierten Unternehmen Projektvorschläge einreichen.
Ein Ausschuss bewertet die eingegangenen Anträge jeweils im April und Oktober und erstellt darauf basierend Förderempfehlungen.
Die Förderkonditionen:
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Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte): bis zu 20 % Zuschuss
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Mittlere Unternehmen (< 100 Beschäftigte): bis zu 10 % Zuschuss
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Maximale Fördersumme pro Projekt: 400.000 Euro
Hinweis: Zuschüsse unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Wann und wo wird der Antrag gestellt?
Die Antragsunterlagen müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Die Abgabefristen sind:
Die Abgabefristen sind:
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28. Februar
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31. August
Der Antrag umfasst:
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einen formlosen Aufnahmeantrag der Gemeinde
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eine formlose Stellungnahme der Gemeinde zum Unternehmensprojekt
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eine Selbstdarstellung des Unternehmens
Was ist sonst noch wichtig?
Vor Antragstellung wird dringend empfohlen, ein Beratungsgespräch mit der LBank zu führen, um die Anforderungen zu klären und das Projekt frühzeitig abzustimmen.
Weitere Informationen und Unterstützung
Für Fragen zur Förderung oder Antragstellung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme für Ihr Vorhaben als auch bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
Alle Informationen, Formulare und Dokumente stehen auf der Projektseite des Förderprogramms zur Verfügung: Förderprogramm.