24.03.2026
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.
1. Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Vollzeitäquivalenten.
Im Programm “Mittelstand trifft Start-up´s” erhöht sich die Grenze auf bis zu 250 Beschäftigte. Der Jahresumsatz bzw. die Bilanzsumme darf maximal 20 Mio. Euro betragen; für “Mittelstand trifft Start-up´s” gelten höhere Grenzen von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Auch Existenzgründungen können teilnehmen, sofern die Gründung vor der Abrechnung formal abgeschlossen ist – zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung.
2. Was wird gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Zusätzlich unterstützt das Programm Kooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups.
Die einzelnen Innovationsgutscheine umfassen folgende Inhalte:
- Innovationsgutschein BW:
Er fördert wissenschaftliche Arbeiten zur Vorbereitung innovativer Vorhaben sowie praxisorientierte Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die darauf abzielen, Produkte, Produktionsprozesse oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife weiterzuentwickeln. - Hightech BW (für KMU älter als fünf Jahre):
Dieser Gutschein unterstützt wissenschaftliche Tätigkeiten, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Materialkosten im Rahmen anspruchsvoller Innovationsprojekte. - Start-up BW (für Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung):
Gefördert werden wissenschaftliche und praxisorientierte FuE-Arbeiten sowie Materialkosten, insbesondere für innovative Vorhaben in Zukunftsbereichen wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. - Mittelstand trifft Start-up´s (Start-ups bis max. zehn Jahre):
Dieses Programm unterstützt Kooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups. Förderfähig sind z. B. der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen für Prozessoptimierung, die gemeinsame Entwicklung neuer Produkte sowie der Aufbau strategischer Innovationspartnerschaften.
3. Wie wird gefördert?
Bezuschusst werden Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die ihre Leistungen in Rechnung stellen. Die Innovationsgutscheine decken dabei maximal 50 % der förderfähigen Kosten ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten sowohl öffentliche als auch privatwirtschaftliche Institute der Grundlagen- oder angewandten Forschung sowie andere privatwirtschaftliche Entwicklungsdienstleister – national wie international.
In den Programmen Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-up´s können zusätzlich Materialkosten oder produktbezogene Ausgaben gefördert werden, sofern sie unmittelbar zur Umsetzung des Innovationsvorhabens erforderlich sind.
4. Wie sind die Konditionen?
Alle Innovationsgutscheine haben eine Förderquote von 50 %. Die maximale Förderhöhe beträgt:
- beim Innovationsgutschein BW: 7.500 Euro
- bei Hightech BW: 20.000 Euro
- bei Start-up BW: 20.000 Euro
- bei Mittelstand trifft Start-up´s: 20.000 Euro
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden. Zudem können höchstens zwei Gutscheine der Kategorien Hightech BW oder Start-up BW gewährt werden. Für das Programm Mittelstand trifft Start-up´s ist maximal ein Gutschein möglich.
5. Wann stellt man den Antrag?
Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung oder Ablehnung beträgt üblicherweise vier bis sechs Wochen. Ein Vertrag mit dem FuE-Dienstleister darf erst nach Bewilligung abgeschlossen werden.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Unternehmen dürfen:
- pro Kalenderjahr einen Gutschein der Kategorien BW, Hightech BW oder Start-up BW beantragen
- insgesamt bis zu zwei Gutscheine Hightech BW oder Start-up BW erhalten
- maximal einen Gutschein Mittelstand trifft Start-up´s beantragen
6. Wo stellt man den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der LBank Baden-Württemberg.
Mehr informationen zur Förderung finden Sie hier: Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen