Umweltbezogene Werbung und Recht auf Reparatur: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab 27. September 2026 müssen Umweltaussagen, wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ nachweisbar sein. Bis dahin sollten Unternehmen ihre umweltbezogenen Werbeaussagen und Nachhaltigkeitssiegel überprüfen.