Weiterbildungsverpflichtung für Versicherungsvermittler/-berater

Versicherungsvermittler/-berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte sind zu einer Weiterbildung im Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr verpflichtet.
Die organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen werden in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) näher konkretisiert. Die Vorschrift sieht jedoch keine jährliche Vorlage- bzw. Erklärungspflicht aller Gewerbetreibenden vor. Die IHK soll anordnen können, wer hierzu etwas erklären oder nachweisen muss.
Weiterbildungsnachweise sind selbstverständlich vom Gewerbetreibenden aufzubewahren, sollten jedoch - ohne entsprechende Aufforderung - nicht an die IHK geschickt werden.
Weitere Informationen zur Weiterbildungspflicht finden Sie in den FAQs.