01.09.2020

Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler - § 34d GewO

Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis nach § 34d GewO. Diese wird nur erteilt, wenn der Antragsteller bei der IHK unter anderem die notwendige Sachkunde nachweist.
Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler - § 34d GewO erfolgen.
Online-Anmeldung
Für die Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler - § 34d GewO klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link:
Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung § 34d GewO.