18.02.2026
DORA - EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und soll mehr digitale Resilienz im Finanzsektor schaffen. Die betroffenen Finanzunternehmen sowie die sogenannten Informations- und Kommunikationstechnik-Drittdienstleister (IKT-Dienstleister) sind seit 17. Januar 2025 gehalten, die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung umzusetzen.
Entsprechende Änderungen der Gewerbeordnung (GewO) sind durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) bereits zum 30. Dezember 2024 in Kraft getreten. Damit sind die Industrie- und Handelskammern für die Überwachung der Einhaltung der DORA-Vorschriften durch die betroffenen Versicherungsvermittler zuständig. Ein neuer § 147d GewO regelt die Ordnungswidrigkeiten für den Fall der Verletzung der Vorschriften über die digitale operationale Resilienz durch Versicherungsvermittler.
Wichtige Kernpunkte:
- Organisatorisches und inhaltliches Risikomanagement
- Umfangreiche Meldepflichten & Informationsaustausch bei Störungen
- Regelmäßige Penetrationstests zur Sicherheitsprüfung
- Neue Anforderungen an Verträge mit IKT-Dienstleistern
Wer ist betroffen?
Börsen, Versicherungen und auch gewerbetreibende Versicherungsvermittler, die 250 oder mehr Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen. Ausnahmen bestehen daher für Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen handelt.
Weitere Informationen: Dora" beschert Finanzunternehmen neue Cyberabwehr-Pflichten und die DIHK-Stellungnahme zum geplanten Vereinfachungspaket für den Digitalbereich
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