26.06.2026

Unterrichtung im Gaststättengewerbe

1. Zielgruppe und Zweck der Unterrichtung

Wer seit 1. Januar 2026 einen gastronomischen Betrieb in Baden-Württemberg eröffnen möchte, benötigt weiterhin den Unterrichtungsnachweis der IHK, auch wenn mit dem neuen Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) die bisherige Gaststättenerlaubnis durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wurde. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat die wichtigsten Vorgaben in einem Factsheet zusammengefasst.
Die Gaststättenunterrichtung richtet sich an die Betreiber und bleibt als verbindliche Voraussetzung für diese ohne einschlägige Fachausbildung bestehen. Die IHK Heilbronn-Franken bietet diese Unterrichtung regelmäßig an. Die Teilnehmenden erfahren, welche Pflichten beim Führen eines gastgewerblichen Betriebs gelten und wie die Vorgaben im Alltag rechtssicher umgesetzt werden.
Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Anforderungen wie Gesundheitsschutz - Lebensmittelhygiene, Verbraucherschutz sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der ein Gastgewerbe betreibenden Person. Die Unterrichtung trägt damit maßgeblich dazu bei, Gäste zu schützen, die Lebensmittelsicherheit und Hygiene zu gewährleisten und dadurch einen professionellen Betriebsablauf sicherzustellen.

2. Wer muss an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen?

Das neue LGastG sieht vor, dass grundsätzlich alle Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, die ab 1. Januar 2026 ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, bei einer der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eine Unterrichtung gemacht haben, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird.

3. Wer ist von der Gaststättenunterrichtung befreit?

Personen mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung können von der Unterrichtung befreit werden (Beispiele: Koch/Köchin, Restaurantfachfrau/-mann, Fleischermeister/in).
Das gilt auch für bestimmte ausländische Abschlüsse mit lebensmittelrechtlichen Schwerpunkten. Die Ausnahmen von der Nachweispflicht finden Sie in der Anlage “Ausnahmen von der Nachweispflicht” der Verwaltungsvorschrift.
Bitte beachten Sie, dass eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne entsprechende Vorqualifizierung nicht von der Gaststättenunterrichtung befreit.

4. Voraussetzungen für die Teilnahmebescheinigung

  • Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
  • Die IHK bietet diese Unterrichtung nur in deutscher Sprache an. Die Teilnehmer müssen somit über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Mit der Anmeldung wird dies ausdrücklich bestätigt.
  • Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, besteht die Möglichkeit, an separaten Unterrichtungsterminen teilzunehmen.
    • Zu diesen Terminen können Sie einen Dolmetscher bzw. einen Übersetzer Ihres Vertrauens auf eigene Kosten mitbringen, der mind. 18 Jahre alt ist und über sehr gute Deutschkenntnisse verfügt.
    • Diese Unterrichtungen werden von uns als “Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz für Fremdsprachler” bzw. "Gaststättenunterrichtung für Fremdsprachler" bezeichnet.
    • Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein. Die Gaststättenunterrichtung für Fremdsprachler dauert länger, da zusätzliche Zeit für Übersetzungsphasen eingeplant wird.
    • Aus Ihrer Einladung entnehmen Sie, zu welcher Unterrichtung Sie sich angemeldet haben.
  • Die IHK darf die Bescheinigung nur aushändigen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Kosten

Art der Gebühr Kosten
Unterrichtungsverfahren nach § 3 des Gaststättengesetzes für Baden-Württemberg 110,00 €
Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz für Fremdsprachler 125,00 €
Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt 54,00 €
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich oder per E-Mail zurücktreten. Bei Rücktritt spätestens am fünften Kalendertag vor Unterrichtungsbeginn oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit wird eine Bearbeitungsgebühr von 54,00 € erhoben. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung fällt die volle Gebühr an. Mit der Einladung erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der vor Unterrichtungsbeginn zu begleichen ist. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Bitte beachten Sie: Für die eindeutige Identifikation ist an den Prüfungstagen ein gültiges Ausweisdokument erforderlich und vorzulegen.

6. Online-Anmeldung

Für die Online-Anmeldung für die Gaststättenunterrichtung klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link Anmeldeformular für die Gaststättenunterrichtung bzw. Gaststättenunterrichtung für Fremdsprachler.