Unterrichtung im Gaststättengewerbe

1. Zielgruppe und Zweck der Unterrichtung

Um eine Gaststättenerlaubnis (umgangssprachlich auch „Schankerlaubnis“ oder „Konzession“) bei der zuständigen Erlaubnisbehörde zu erhalten, muss unter anderem ein Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz vorgelegt werden.
Die Gaststättenerlaubnis wird jedoch nur einer Person erteilt, die an einer Gaststättenunterrichtung teilgenommen hat und über die Grundzüge der für einen Gastronomiebetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse belehrt worden ist.
Die IHK Heilbronn-Franken bietet diese Unterrichtung regelmäßig an. Ab 09:30 Uhr findet die Ausweiskontrolle statt und um 10:00 Uhr beginnt die Unterrichtung, die gegen 15:45 Uhr endet.

2. Wer ist von der Unterrichtung befreit?

Personen mit einschlägiger Berufsausbildung können nach Nr. 3.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV)
von der Unterrichtung befreit werden (Beispiele: Koch/Köchin, Restaurantfachfrau/-mann, Fleischermeister/in).
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Befreiung fällt eine Gebühr in Höhe von 33,00 € an.

3. Erklär-Video Gaststättenunterrichtung

4. Voraussetzungen für die Teilnahmebescheinigung

  • Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
  • Die IHK bietet diese Unterrichtung nur in deutscher Sprache an. Die Teilnehmer müssen somit über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Mit der Anmeldung wird dies ausdrücklich bestätigt.
  • Die IHK darf die Bescheinigung nur aushändigen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Inhalte der Unterrichtung

  • Gaststättengesetz
  • Gaststättenverordnung
  • Gewerbeordnung
  • Jugendschutzvorschriften
  • Lebensmittelhygiene
  • Warenkunde
  • Wein- und Getränkerecht

6. Kosten

Neue Gebühren ab dem 01.01.2024
Unterrichtungsgebühr 110,00 €
Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt 54,00 €
Bei Rücktritt spätestens am fünften Kalendertag vor Unterrichtungsbeginn oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit wird eine Bearbeitungsgebühr von 54,00 € erhoben. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung fällt die volle Gebühr an. Mit der Einladung erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der vor Unterrichtungsbeginn zu begleichen ist.

7. Fremdsprachige Gaststättenunterrichtung

Sollten die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Unterrichtung bei der IHK Heilbronn-Franken nicht vorliegen, weisen wir darauf hin, dass von einigen IHKs auch fremdsprachige Unterrichtungen angeboten werden.

8. Online-Anmeldung

Für die Online-Anmeldung für die Gaststättenunterrichtung klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link Anmeldeformular für die Gaststättenunterrichtung.