Gebühren Finanzanlagenvermittler/-berater
- 1.1 Erlaubnis- und Registrierungsverfahren Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater
- 1.2 Prüfberichte/Negativerklärungen Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 24 FinVermV
- 2. Sachkundeprüfung “Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)”
- 3. Erlaubnisverfahren für Darlehensvermittler
1.1 Erlaubnis- und Registrierungsverfahren Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater
Erlaubnisverfahren (vollständig mit Zuverlässigkeitsprüfung) | 300,00 € |
Erlaubnisverfahren (ohne Zuverlässigkeitsprüfung), wenn innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach §§ 34c, d oder i GewO, einschließlich der Zuverlässigkeitsprüfung erteilt wurde | 135,00 € |
Registrierungsverfahren (Eintrag im Vermittlerregister) | 50,00 € |
Eintrag von sachkundigen Mitarbeitern | 22,00 € |
Eintragung gesetzlicher Vertreter (mit Zuverlässigkeitsprüfung) | 120,00 € |
Eintragung gesetzlicher Vertreter (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) | 60,00 € |
Erweiterung der Erlaubnis um 1 Kategorie (mit Zuverlässigkeitsprüfung) | 160,00 € |
Erweiterung der Erlaubnis um 2 Kategorien (mit Zuverlässigkeitsprüfung) | 220,00 € |
Erweiterung der Erlaubnis um 1 Kategorie (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) | 54,00 € |
Erweiterung der Erlaubnis um 2 Kategorien (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) | 80,00 € |
Reduzierung der Erlaubnis um eine oder mehrere Kategorien | 55,00 € |
Änderung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (ohne Aufwand) | 20,00 € |
Änderung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (mit erhöhtem Aufwand) | 45,00 € |
Widerruf der Erlaubnis | 205,00 € |
1.2 Prüfberichte/Negativerklärungen Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 24 FinVermV
Entgegennahme, Eintragung und Archivierung der Negativerklärung (ohne Beanstandung) | 21,00 € |
Entgegennahme, Eintragung und Archivierung der Negativerklärung mit zusätzlichem Aufwand (Nachforderungsschreiben) | 26,00 € |
Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung von Prüfberichten ohne Beanstandung | 35,00 € |
Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung von Prüfberichten mit Beanstandung bzw. mit zusätzlichem Aufwand | 50,00 € |
Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung von Prüfberichten mit wiederholter Beanstandung | 66,00 € |
Zwangsgeld bei Nichtabgabe der Erklärung nach § 24 FinVermV | 150,00 – 500,00 € |
Sonderprüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV | 215,00 € |
2. Sachkundeprüfung “Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)”
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) für 1 Kategorie | 295,00 € |
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) für 2 Kategorien | 325,00 € |
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) für 3 Kategorien | 400,00 € |
Teilprüfung (schriftlicher Prüfungsteil) für 1 Kategorie | 180,00 € |
Teilprüfung (schriftlicher Prüfungsteil) für 2 + 3 Kategorien | 215,00 € |
Wiederholung des praktischen Prüfungsteils | 180,00 € |
Rücktritt von der Vollprüfung und der schriftlichen Prüfung (nach Anmeldeschluss) | 85,00 € |
Rücktritt von der Teilprüfung – praktische Wiederholungsprüfung (nach Anmeldeschluss) | 65,00 € |
3. Erlaubnisverfahren für Darlehensvermittler
Erlaubnisverfahren (mit Zuverlässigkeitsprüfung) | 240,00 € |
Erlaubnisverfahren (ohne Zuverlässigkeitsprüfung), wenn innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach §§ 34d, f, h oder i GewO, einschließlich der Zuverlässigkeitsprüfung erteilt wurde. | 135,00 € |
Erlaubnisverfahren bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Erlaubnistatbestände nach § 34c Abs. 1 GewO oder soweit innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis gem. § 34c Abs. 1 GewO nach Prüfung der Zuverlässigkeit erteilt wurde. | 110,00 € |
Reduzierung der bestehenden Erlaubnis um einen oder mehrere Erlaubnistatbestand/ -bestände nach § 34c Abs. 1 GewO | 54,00 € |
Eintragung gesetzlicher Vertreter (mit Zuverlässigkeitsprüfung) | 120,00 € |
Eintragung gesetzlicher Vertreter (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) | 59,00 € |
Widerruf der Erlaubnis | 175,00 € |
Anforderung des Erlaubnisbescheides nach § 52 LVwVfG | 29,00 € |