Gebühren Finanzanlagenvermittler/-berater

1.1 Erlaubnis- und Registrierungsverfahren Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater

Erlaubnisverfahren (vollständig mit Zuverlässigkeitsprüfung) 300,00 €
Erlaubnisverfahren (ohne Zuverlässigkeitsprüfung), wenn innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach §§ 34c, d oder i GewO, einschließlich der Zuverlässigkeitsprüfung erteilt wurde 135,00 €
Registrierungsverfahren (Eintrag im Vermittlerregister) 50,00 €
Eintrag von sachkundigen Mitarbeitern 22,00 €
Eintragung gesetzlicher Vertreter (mit Zuverlässigkeitsprüfung) 120,00 €
Eintragung gesetzlicher Vertreter (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) 60,00 €
Erweiterung der Erlaubnis um 1 Kategorie (mit Zuverlässigkeitsprüfung) 160,00 €
Erweiterung der Erlaubnis um 2 Kategorien (mit Zuverlässigkeitsprüfung) 220,00 €
Erweiterung der Erlaubnis um 1 Kategorie (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) 54,00 €
Erweiterung der Erlaubnis um 2 Kategorien (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) 80,00 €
Reduzierung der Erlaubnis um eine oder mehrere Kategorien 55,00 €
Änderung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (ohne Aufwand) 20,00 €
Änderung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (mit erhöhtem Aufwand) 45,00 €
Widerruf der Erlaubnis 205,00 €

1.2 Prüfberichte/Negativerklärungen Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 24 FinVermV

Entgegennahme, Eintragung und Archivierung der Negativerklärung (ohne Beanstandung) 21,00 €
Entgegennahme, Eintragung und Archivierung der Negativerklärung mit zusätzlichem Aufwand (Nachforderungsschreiben) 26,00 €
Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung von Prüfberichten ohne Beanstandung 35,00 €
Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung von Prüfberichten mit Beanstandung bzw. mit zusätzlichem Aufwand 50,00 €
Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung von Prüfberichten mit wiederholter Beanstandung 66,00 €
Zwangsgeld bei Nichtabgabe der Erklärung nach § 24 FinVermV 150,00 – 500,00 €
Sonderprüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV 215,00 €

2. Sachkundeprüfung “Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)”

Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) für 1 Kategorie 295,00 €
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) für 2 Kategorien 325,00 €
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) für 3 Kategorien 400,00 €
Teilprüfung (schriftlicher Prüfungsteil) für 1 Kategorie 180,00 €
Teilprüfung (schriftlicher Prüfungsteil) für 2 + 3 Kategorien 215,00 €
Wiederholung des praktischen Prüfungsteils 180,00 €
Rücktritt von der Vollprüfung und der schriftlichen Prüfung (nach Anmeldeschluss) 85,00 €
Rücktritt von der Teilprüfung – praktische Wiederholungsprüfung (nach Anmeldeschluss) 65,00 €

3. Erlaubnisverfahren für Darlehensvermittler

Erlaubnisverfahren (mit Zuverlässigkeitsprüfung) 240,00 €
Erlaubnisverfahren (ohne Zuverlässigkeitsprüfung), wenn innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach §§ 34d, f, h oder i GewO, einschließlich der Zuverlässigkeitsprüfung erteilt wurde. 135,00 €
Erlaubnisverfahren bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Erlaubnistatbestände nach § 34c Abs. 1 GewO oder soweit innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis gem. § 34c Abs. 1 GewO nach Prüfung der Zuverlässigkeit erteilt wurde. 110,00 €
Reduzierung der bestehenden Erlaubnis um einen oder mehrere Erlaubnistatbestand/ -bestände nach § 34c Abs. 1 GewO 54,00 €
Eintragung gesetzlicher Vertreter (mit Zuverlässigkeitsprüfung) 120,00 €
Eintragung gesetzlicher Vertreter (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) 59,00 €
Widerruf der Erlaubnis 175,00 €
Anforderung des Erlaubnisbescheides nach § 52 LVwVfG 29,00 €