Antragsverfahren Finanzanlagenvermittler

Vor Erteilung der Erlaubnis nach § 34f GewO sind unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit, die geordneten Vermögensverhältnisse sowie Sachkunde zu prüfen.
Welche Unterlagen hier einzureichen sind, können Sie aus unserer Checkliste für die natürliche Person bzw. juristische Person entnehmen. Unter weitere Informationen finden Sie zudem alle erforderlichen Antragsformulare sowie Vordrucke für die Beantragung der Erlaubnis nach § 34f GewO für Finanzanlagenvermittler.
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