04.01.2024
Gebühren § 34c GewO
Erlaubnisverfahren Immobilienmakler / Wohnimmobilienverwalter / Bauträger / Baubetreuer / Darlehensvermittler
| Vorgang / Verfahren | Gebühr |
|---|---|
| Erlaubnisverfahren (vollständig mit Zuverlässigkeitsprüfung) | 240,00 € |
| Erlaubnisverfahren, soweit innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach §§ 34d, f, h oder i GewO, einschließlich der Zuverlässigkeitsprüfung erteilt wurde |
135,00 €
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| Erlaubnisverfahren bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Erlaubnistatbestände nach § 34c Abs. 1 GewO oder soweit innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis gem. § 34c Abs. 1 GewO nach Prüfung der Zuverlässigkeit erteilt wurde |
110,00 €
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| Reduzierung der bestehenden Erlaubnis um einen oder mehrere Erlaubnistatbestand/-bestände nach § 34c Abs. 1 GewO |
54,00 €
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| Eintragung gesetzlicher Vertreter (mit Zuverlässigkeitsprüfung) |
120,00 €
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| Eintragung gesetzlicher Vertreter (ohne Zuverlässigkeitsprüfung) |
59,00 €
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| Änderung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (ohne Aufwand) |
20,00 €
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| Änderung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (mit erhöhtem Aufwand) |
45,00 €
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| Entgegennahme, Eintragung und Archivierung der Negativerklärung ohne Beanstandung |
22,00 €
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| Entgegennahme, Eintragung und Archivierung der Negativerklärung mit Beanstandung |
27,00 €
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| Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung der Prüfungsberichte ohne Beanstandung |
35,00 €
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| Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung der Prüfungsberichte mit Beanstandung |
50,00 €
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| Entgegennahme, Prüfung, Eintragung und Archivierung der Prüfungsberichte mit wiederholter Beanstandung |
66,00 €
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| Entgegennahme, Prüfung und Archivierung der Erklärung über die Einhaltung der Weiterbildungspflicht ohne Beanstandung |
22,00 €
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| Entgegennahme, Prüfung und Archivierung der Erklärung über die Einhaltung der Weiterbildungspflicht mit Beanstandung |
40,00 €
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| Entgegennahme, Prüfung und Archivierung der Erklärung über die Einhaltung der Weiterbildungspflicht mit erhöhtem Aufwand |
55,00 €
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| Anforderung des Erlaubnisbescheides nach § 52 LVwVfG |
29,00 €
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| Widerruf der Erlaubnis |
175,00 €
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