Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.
Die ZSV hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf Grundlage einer Studie zur Analyse des Verpackungsmarktes der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH entwickelt.
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 23 Verpackungsgesetz (VerpackG) entscheidet die ZSV ab dem 1. Januar 2019 über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig im Sinne von § 3 Absatz 8 VerpackG. Der Katalog wird fortlaufend überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert und ergänzt.
Mit dem Katalog sollen Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen ausgeräumt werden.
Anfragen bzgl. der Einstufung in Anlehnung an den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bitte direkt an katalog@verpackungsregister.org