08.03.2021

FAQ-Antworten auf Fragen aus der Praxis

Die SCIP-Meldepflicht geht aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie hervor und wird in Deutschland über §16f des Chemikaliengesetzes umgesetzt.
Zur Sammlung der Daten hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA eine Datenbank eingerichtet. Dort müssen Erzeugnislieferanten seit dem 5. Januar 2021 umfangreiche Informationen hinterlegen, wenn in ihren Produkten besonders besorgniserregende Stoffe in einem Massenanteil von mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Ziel ist es, durch genauere Kenntnis der Inhaltsstoffe die Möglichkeiten fürs Recycling zu verbessern.
Um die Anforderungen, die aus der Meldepflicht entstehen und den Umgang mit den Informationsfeldern in der Datenbank ging es in zwei Online-Veranstaltungen mit dem Beratungsunternehmen REACHLaw.
Die in den Webinaren aufgekommenen Fragen hat der DIHK jetzt in einer FAQ-Liste zusammengefasst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antworten übernimmt der DIHK keine Haftung.