09.01.2025
Die neue EU-Verpackungsverordnung wird in Kürze im EU-Amtsblatt verkündet, nachdem ihr mittlerweile alle EU-Institutionen zugestimmt haben. Sie tritt formal im Januar 2025 in Kraft, wobei dann eine 18-monatige Übergangsfrist zur Vorbereitung beginnt.
Veranstaltungen über die neue EU-Verpackungsverordnung
© contrastwerkstatt - stock.adobe.com
Auf viele Unternehmen kommen dann neue Pflichten zu, insbesondere auf Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren sowie auf Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. verpackten Waren.
Höhere Anforderungen gibt es an die Verwertbarkeit von Verpackungen, an Transportverpackungen und Mehrweganteile, an Vermeidungsziele, an Dokumentationen usw.
Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl weiterer Vorschriften in Kraft oder wird angepasst, vor allem das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Einwegkunststoffen.
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg laden zu vier inhaltsgleichen Veranstaltungen über die neue EU-Verpackungsverordnung ein (jeweils von 14 Uhr bis ca. 17 Uhr).
- Mittwoch, 05.02.25 in der IHK Region Stuttgart in Stuttgart
Anmeldung nicht mehr möglich
- Donnerstag, 20.02.25 in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen
Hier geht es zur Anmeldung
- Dienstag, 25.03.25 in der IHK Ulm in Ulm
Hier geht es zur Anmeldung
- Dienstag, 01.04.25 in der IHK Rhein-Neckar in Mannheim
Hier geht es zur Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen erbeten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, maximal zwei Personen pro Unternehmen.
Referent: Wilfried Baumann, BWIHK-Federführung Umwelt