10.11.2019

Hochwasserschutz

1. Hochwasserrisikomanagement

Hochwasserrisiko
Hochwasser verursacht Schäden an Anlagen, Gebäuden und in der Natur. Im Rahmen eines Risikomanagements können Schäden gemindert oder besser verhindert werden. Neben Hochwasser durch Flüsse und Seen nehmen in den letzten Jahren auch Starkregen zu. Trotz Vorsorge und entsprechendem Verhalten kann es in der Folge von Hochwasser und Starkregen zu Schäden kommen.
Die Hochwassergefahrenkarten für Baden-Württemberg sind eine Planungsgrundlage für ein Hochwasserrisikomanagement.
Eigenvorsorge der Wirtschaft
Jedes Unternehmen, welches sich in möglichen Risikogebieten befindet, sollte entsprechende Analysen der objektspezifischen Hochwasserrisiken einschließlich notwendiger Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Schäden (u.a. Gebäude, Produktionsstätten, Rohstoffe) und Folgeschäden (u.a. Produktionsausfall, Umweltschäden) vornehmen.
Dazu gehört ein entsprechender Objektschutz, objektspezifische Alarm- und Einsatzplanung einschließlich der Nachsorge und ggf. der Abschluss von Versicherungen bzw. die Bildung von Rücklagen zur Abdeckung des Restrisikos.

2. Hochwassergefahrenkarten

„Wissen um die Gefahr“
Aus Hochwassergefahrenkarten und dem damit deutlich verbesserten Wissen um die Hochwassergefahr ergeben sich für die jeweiligen Nutzer Konsequenzen und neue Möglichkeiten für die Aufgabenbewältigung im Zusammenhang mit Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge. 
Für Baden-Württemberg sind diese Gefahrenkarten bei den entsprechenden Regierungsbezirken oder unter www.hochwasserbw.de zu finden. In diesen Karten zeigen für jede Kommune die Ausdehnungsflächen für Hochwasser, welches statistisch alle 10 Jahre, alle 100 Jahre oder bei Extremereignissen auftreten könnte. 
Wer anhand dieser Karten ein Risiko hätte, von Hochwasser betroffen zu werden, sollte sich im Zuge der Vorsorge mit Hochwasserschutz beschäftigen.
Technische Vorsorge
Ziel der „trockenen Vorsorge“, die durch Abschirmung oder Abdichtung erfolgen kann, ist die Fernhaltung des Wassers vom Gebäude bzw. die Wasserfreihaltung des Gebäudeinneren im Hochwasserfall. Schutzbarrieren bzw. Abschottungen werden grundsätzlich wasserseitig angebracht. Grundvoraussetzungen für Maßnahmen zur „trockenen“ Vorsorge sind die Überprüfung der Statik und insbesondere die Prüfung baurechtlicher Belange, da durch Grundwasseranstieg erhebliche Auftriebskräfte auf das Gesamtgebäude wirken und seine Standsicherheit gefährden können Ziel der „nassen Vorsorge“ ist es, das Schadenspotenzial durch Anpassung der Ausstattung bzw. der Nutzung zu minimieren.
Anpassung der Nutzung
  • sensible Nutzungen in höher gelegene Stockwerke verlagern oder entsprechend hohe Fundamente für Anlagen einplanen
  • Anordnung von elektrischen Hauptschaltern und Verteileinrichtungen oberhalb der Überschwemmungshöhe
  • Umstellung der Nutzung auf nicht wassergefährdende Stoffe (z. B. Heizung: Erdgas, Holz oder Strom statt Heizöl oder Einsatz trockener Bearbeitungstechniken als Ersatz für Kühlschmierstoffe)

3. Wichtiges auf einen Blick:

Anpassung der Ausstattung
  • Verwendung entsprechender Materialien.
  • Absicherung von Elektro-Installationen durch (FI)-Schutzschalter.
  • Gegen Strömungsschäden und Treibgut sichern und Pumpensumpf einrichten.
Bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
  • Anlagen gegen das Eindringen von Wasser sichern.
  • Stand- und Auftriebssicherheit sicherstellen sowie gegen Strömungsschäden und Treibgut schützten.
  • Im Notfall wassergefährdende Flüssigkeiten umpumpen (Vorhalten von Pumpen, Schläuchen und Notstromversorgung).
  • Als eine letzte Notfallmaßnahme kann ggf. eine gezielte Tankflutung in Erwägung gezogen werden. (Rechtliche Anforderungen beachten).
Alarm- und Einsatzpläne
Ein Alarmplan gewährleistet die rechtzeitige Bildung eines Einsatzstabes und die Koordination von Sicherungsmaßnahmen.
Ein Alarmplan sollte enthalten:
  • Adressverzeichnis der Einsatzkräfte,
  • Zusammensetzung der Einsatzleitung und deren Zuständigkeiten,
  • Alarmierungswege,
  • Informationsquellen zum Wetter- und Hochwassergeschehen,
  • Notwendige Pläne von Gebäuden, Gefahrgütern, technischen und logistischen Einrichtungen zur Sicherung sowie mögliche Evakuierungs- und Räumungsanforderungen.
Wenn das Hochwasser den Werksbereich erreichen könnte
  • Hochwasserausrüstung vorbereiten (Boot, Pumpen, Dichtkissen, Spundwände usw.).
  • Tiefer liegende Hofbereiche räumen, um Beschädigungen oder mitreißen oder andere Gefährdung durch Hochwasser zu vermeiden.
  • Sicherungsmaßnahmen einleiten (Schächte, Leitungen, Kläranlage, Kesselhaus). Hochwasserschotts schließen und prüfen.
  • Sperrung tiefer liegender Werkbereiche vorbereiten und bei Bedarf installieren.
  • Herunterfahren und entleeren, zum Teil Befüllung von Behältern und Rohrleitungen zur Verringerung des Auftriebs, auftriebssicheres Festzurren, Räumung von Lagern und Untergeschossen.
Nach dem Hochwasser
  • Aufräumen rasch beginnen. Seuchengefahr durch Tierkadaver, der Schlamm wird hart etc. 
  • Vorsicht beim Öffnen von Türen- und Hallentoren. Erst mit dem Auspumpen des Kellers beginnen, wenn draußen der Wasserstand sinkt, da sonst Auftriebsschäden und Unterspülungen drohen.
Quelle: IHK Hochrhein-Bodensee