05.09.2020

Biozidverordnung und das Zulassungsverfahren

Biozid-Produkte sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu dienen, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen (Motten, Holzwürmer, Mäuse etc.) abzuschrecken, unschädlich zu machen oder zu zerstören.
Was sich am 1. September 2013 änderte: 
Die neue Verordnung über Biozidprodukte („Biozidprodukte-Verordnung“) zielt auf eine verbesserte Funktionsweise des Biozidproduktemarkts in der EU ab und soll gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Mensch, Tier und Umwelt bieten. Über die wichtigsten Änderungen informiert das aktuelle Faltblatt der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
Die gefährlichsten Wirkstoffe werden vor der Genehmigung beurteilt und Biozidprodukte, die diese enthalten, werden vor der Zulassung beurteilt. Dadurch soll die Anzahl der z.B. karzinogenen, mutagenen und giftigen Stoffe auf dem Markt verringert werden. Wird ein Wirkstoff als zu ersetzender Stoff (Substitutionskandidat) identifiziert, kann er in einem Biozidprodukt nur dann zugelassen werden, wenn keine besseren Alternativen zur Verfügung steht.
Zulassungsbehörde ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Weitere Informationen zur neuen Biozidprodukte-Verordnung finden Sie auf den Internet-Seiten der ECHA.