22.05.2023

Kraft-Wärme-Kopplung und das KWKG

Unternehmen, die eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) anschaffen, modernisieren oder einfach nur einsetzen möchten, müssen einiges beachten, um etwa in den Genuss einer Förderung zu kommen beziehungsweise rechtlichen Pflichten zu genügen. Das DIHK-Merkblatt hilft, den Überblick zu behalten.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz wurde 2020 einmal mehr auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) umfassend novelliert. Es kam vor allem zur Einführung neuer Boni, was den Komplexitätsgrad dieses Gesetzes weiter erhöht hat.
Am Ende des Jahres erfolgte dann noch die grundsätzliche beihilferechtliche Einigung mit der EU-Kommission, was wiederum erneut zahlreiche Änderungen mit sich brachte, die mit der EEG-Novelle kurz vor Jahreswechsel umgesetzt wurden.
Die gute Nachricht, auch wenn die finale Entscheidung noch aussteht: Das KWKG ist nun (weitgehend) bis Ende 2026 von Brüssel genehmigt. Planungen für neue KWK-Anlagen können sich daher auf einen gleichbleibenden Rechtsrahmen stützen, sofern kommende Bundesregierungen keine weiteren Änderungen am Gesetz vornehmen.