DORA - EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
Wichtige Kernpunkte:
- Organisatorisches und inhaltliches Risikomanagement
- Umfangreiche Meldepflichten & Informationsaustausch bei Störungen
- Regelmäßige Penetrationstests zur Sicherheitsprüfung
- Neue Anforderungen an Verträge mit IKT-Dienstleistern
Wer ist betroffen?
Börsen, Versicherungen und auch Versicherungsvermittler und -berater, mit Ausnahmen für Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen handelt.
Weitere Informationen: Dora" beschert Finanzunternehmen neue Cyberabwehr-Pflichten