Antragsstart 2025 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit
Trotz der besonderen Rahmenbedingungen des Jahres 2025 hat das BALM frühzeitig alle erforderlichen Schritte unternommen, um eine verlässliche und planbare Antragstellung zu ermöglichen.
Die Antragsfrist für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit beginnt am 4. August 2025 und endet richtliniengemäß am 1. September 2025. Die für die Antragstellung relevanten Unterlagen wurden mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Wochen vor dem Antragsstart im Antragsportal zur Verfügung gestellt.
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit erfreut sich seit Jahren großer Nachfrage. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an umwelt- und sicherheitsbezogenen Investitionen hat das BALM alle verfügbaren Handlungsspielräume ausgeschöpft, um den Förderstart 2025 fristgerecht zu realisieren.
Detailinformationen zum Förderprogramm, darunter insbesondere der Maßnahmenkatalog und eine synoptische Darstellung mit Vergleich zum Maßnahmenkatalog 2024, finden Sie auf der Website des BALM.
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit erfreut sich seit Jahren großer Nachfrage. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an umwelt- und sicherheitsbezogenen Investitionen hat das BALM alle verfügbaren Handlungsspielräume ausgeschöpft, um den Förderstart 2025 fristgerecht zu realisieren.
Detailinformationen zum Förderprogramm, darunter insbesondere der Maßnahmenkatalog und eine synoptische Darstellung mit Vergleich zum Maßnahmenkatalog 2024, finden Sie auf der Website des BALM.