Abgabefrist für Prüfberichte und Negativerklärungen

Prüfungsberichte oder Negativerklärungen von Gewerbetreibenden mit Erlaubnissen nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) als Bauträger/Baubetreuer und/oder als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen spätestens bis zum 31.12. des dem jeweiligen Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres unaufgefordert bei der zuständigen IHK vorgelegt werden.
Für das Geschäftsjahr 2024 müssen diese Berichte oder Erklärungen bis 31.12.2025 bei uns eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Frist. Fristverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Infos und Vorlagen finden Sie unter: