Abgabefrist für Prüfberichte und Negativerklärungen
Für das Geschäftsjahr 2024 müssen diese Berichte oder Erklärungen bis 31.12.2025 bei uns eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Frist. Fristverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich.