27.11.2024
Prüfungsberichte oder Negativerklärungen von Gewerbetreibenden mit Erlaubnissen nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) als Bauträger/Baubetreuer und/oder als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen spätestens bis zum 31.12. des dem jeweiligen Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres unaufgefordert bei der zuständigen IHK vorgelegt werden.
Abgabefrist für Prüfberichte und Negativerklärungen
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Für das Geschäftsjahr 2023 müssen diese Berichte oder Erklärungen bis 31.12.2024 bei uns eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.