Technische/-r Fachwirt/-in
Die Weiterbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
- Produktionsabläufe überwachen
- Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
- Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen
- Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen
- Beteiligung an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten.
- Die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
- Rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter/innen und beteiligte betriebliche Bereiche informieren
- In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten
- Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren
- Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen
- Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern fördern
- Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Technische Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis
- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung:
Prüfungsteil TQ: 15. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil HQ: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung:
Prüfungsteil TQ: 15. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil HQ: 15. September des Prüfungsjahres
Bitte reichen Sie ein Anmeldeformular pro Prüfungsteil ein.
Beim Technischen Fachwirt sind dies eine Anmeldung für die Technische Qualifikation, eine Anmeldung für die Wirtschaftsbezogene Qualifikation und eine Anmeldung für die Handlungsspezifische Qualifikation.
Frühjahrsprüfung:
Prüfungsteil TQ: 15. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil HQ: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung:
Prüfungsteil TQ: 15. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil HQ: 15. September des Prüfungsjahres
Bitte reichen Sie ein Anmeldeformular pro Prüfungsteil ein.
Beim Technischen Fachwirt sind dies eine Anmeldung für die Technische Qualifikation, eine Anmeldung für die Wirtschaftsbezogene Qualifikation und eine Anmeldung für die Handlungsspezifische Qualifikation.