Technische/-r Fachwirt/-in

1. Die Weiterbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:

  1. Produktionsabläufe überwachen
  2. Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
  3. Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen
  4. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
  5. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen
  6. Beteiligung an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten.
  7. Die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
  8. Rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter/innen und beteiligte betriebliche Bereiche informieren
  9. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten
  10. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren
  11. Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen
  12. Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern fördern
  13. Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten

2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:

  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Technische Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen

3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis
  • die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.
Bitte melden Sie sich für jeden Prüfungsteil im Fortbildung-Infocenter an.
Beim Technischen Fachwirt sind dies eine Anmeldung für die Technische Qualifikation, eine Anmeldung für die Wirtschaftsbezogene Qualifikation und eine Anmeldung für die Handlungsspezifische Qualifikation.

4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung zur/zum Geprüften Technischen Fachwirt/-in


Prüfungsteil Halbjahr Anmeldeschluss Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung
Technische Qualifikation 1. Halbjahr 15. Dezember des Vorjahres Februar/März Fachgespräch: Juni
Technische Qualifikation 2. Halbjahr 15. Juli September Mündliche Ergänzung: November/Dezember
Wirtschaftsbezogene Qualifikation 1. Halbjahr 31. Dezember des Vorjahres März Mündliche Ergänzung: Juni
Wirtschaftsbezogene Qualifikation 2. Halbjahr 31. Juli Oktober Mündliche Ergänzung: Februar
Handlungsspezifische Qualifikation 1. Halbjahr 15. Februar Mai Fachgespräch: Juli
Handlungsspezifische Qualifikation 2. Halbjahr 15. September Dezember Fachgespräch: April

Teil 1 - Technische Qualifikation

  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik
Uhrzeit Halbjahr 2025 2026 2027 Mündliche Prüfung
08:30 – 14:30 Uhr 1. Halbjahr 25. Februar 3. März 5. März Fachgespräch: Juni
08:30 – 14:30 Uhr 2. Halbjahr 16. September 23. September 22. September Mündliche Ergänzung: November/Dezember

Teil 2 - Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Uhrzeit Halbjahr 2025 2026 2027 Mündliche Prüfung
08:30 – 15:30 Uhr 1. Halbjahr 26. März 25. März 17. März Mündliche Ergänzung: Juni
08:30 – 15:30 Uhr 2. Halbjahr 22. Oktober 21. Oktober 13. Oktober Mündliche Ergänzung: Februar

Teil 3 - Handlungsspezifische Qualifikation

  • Situationsaufgabe
Uhrzeit Halbjahr 2025 2026 2027 Mündliche Prüfung
08:30 – 12:30 Uhr 1. Halbjahr 7. Mai 6. Mai 5. Mai Fachgespräch: Juli
08:30 – 12:30 Uhr 2. Halbjahr 3. Dezember 2. Dezember 3. Dezember Fachgespräch: April
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.