Technische/-r Fachwirt/-in
- 1. Die Weiterbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
- 2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- 3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- 4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung zur/zum Geprüften Technischen Fachwirt/-in
1. Die Weiterbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
- Produktionsabläufe überwachen
- Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
- Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen
- Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen
- Beteiligung an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten.
- Die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
- Rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter/innen und beteiligte betriebliche Bereiche informieren
- In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten
- Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren
- Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen
- Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern fördern
- Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Technische Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
- das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis
- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.
Bitte melden Sie sich für jeden Prüfungsteil im Fortbildung-Infocenter an.
Beim Technischen Fachwirt sind dies eine Anmeldung für die Technische Qualifikation, eine Anmeldung für die Wirtschaftsbezogene Qualifikation und eine Anmeldung für die Handlungsspezifische Qualifikation.
Beim Technischen Fachwirt sind dies eine Anmeldung für die Technische Qualifikation, eine Anmeldung für die Wirtschaftsbezogene Qualifikation und eine Anmeldung für die Handlungsspezifische Qualifikation.
4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung zur/zum Geprüften Technischen Fachwirt/-in
Prüfungsteil | Halbjahr | Anmeldeschluss | Schriftliche Prüfung | Mündliche Prüfung |
---|---|---|---|---|
Technische Qualifikation | 1. Halbjahr | 15. Dezember des Vorjahres | Februar/März | Fachgespräch: Juni |
Technische Qualifikation | 2. Halbjahr | 15. Juli | September | Mündliche Ergänzung: November/Dezember |
Wirtschaftsbezogene Qualifikation | 1. Halbjahr | 31. Dezember des Vorjahres | März | Mündliche Ergänzung: Juni |
Wirtschaftsbezogene Qualifikation | 2. Halbjahr | 31. Juli | Oktober | Mündliche Ergänzung: Februar |
Handlungsspezifische Qualifikation | 1. Halbjahr | 15. Februar | Mai | Fachgespräch: Juli |
Handlungsspezifische Qualifikation | 2. Halbjahr | 15. September | Dezember | Fachgespräch: April |
Teil 1 - Technische Qualifikation
- Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
- Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
- Fertigungs- und Betriebstechnik
Uhrzeit | Halbjahr | 2025 | 2026 | 2027 | Mündliche Prüfung |
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08:30 – 14:30 Uhr | 1. Halbjahr | 25. Februar | 3. März | 5. März | Fachgespräch: Juni |
08:30 – 14:30 Uhr | 2. Halbjahr | 16. September | 23. September | 22. September | Mündliche Ergänzung: November/Dezember |
Teil 2 - Wirtschaftsbezogene Qualifikation
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Uhrzeit | Halbjahr | 2025 | 2026 | 2027 | Mündliche Prüfung |
---|---|---|---|---|---|
08:30 – 15:30 Uhr | 1. Halbjahr | 26. März | 25. März | 17. März | Mündliche Ergänzung: Juni |
08:30 – 15:30 Uhr | 2. Halbjahr | 22. Oktober | 21. Oktober | 13. Oktober | Mündliche Ergänzung: Februar |
Teil 3 - Handlungsspezifische Qualifikation
- Situationsaufgabe
Uhrzeit | Halbjahr | 2025 | 2026 | 2027 | Mündliche Prüfung |
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08:30 – 12:30 Uhr | 1. Halbjahr | 7. Mai | 6. Mai | 5. Mai | Fachgespräch: Juli |
08:30 – 12:30 Uhr | 2. Halbjahr | 3. Dezember | 2. Dezember | 3. Dezember | Fachgespräch: April |
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.