1. Bearbeitungshinweise in Bezug auf die Kompetenzbereiche des Deutschen Qualifikationsrahmens - DQR
Der Kompetenzbereich „Wissen“ erfordert, dass zur Beurteilung einer Themenstellung und der daraus resultierenden Problemlage in angemessenen Umfang auf Bestände einschlägiger Fachliteratur (Publikationen, Monografien, Fachartikel) zurückgegriffen wird und daraus Theorien, Modelle und Instrumente identifiziert werden, die zur Lösung der Problemstellung zweckdienlich sind. Aktuelle fachliche Entwicklungen sind dabei zu berücksichtigen. Ebenfalls müssen Schnittstellen zu anderen fachlichen Bereichen dargestellt werden. Die Quellen müssen als solche kenntlich gemacht werden (Referenzen im Text und Literaturverzeichnis). Die Projektarbeit muss also einen ausreichenden Theorieteil beinhalten. Sollte die Erhebung eigener Daten zur Bearbeitung des Projekts notwendig sein, soll dies auf Basis nachvollziehbar empirischer Methoden nach quantitativen oder qualitativen Verfahren erfolgen.
Der Kompetenzbereich „Fertigkeiten“ verlangt, dass auf Basis des ausgewählten Theoriegebäudes eine differenzierte Abwägung über Anwendungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten unterschiedlicher Modelle, Techniken oder Instrumente im Hinblick auf die Fragestellung oder Problemlage erfolgt. Schließlich ist eine begründete Entscheidung für einen Lösungsweg herbeizuführen, die in eine konkrete Projektplanung einmündet. Urteilsvermögen und Antizipationsfähigkeit sollen dabei demonstriert werden.
In der konkreten Projektplanung, Projektdurchführung sollen auch die Kompetenzbereiche „Sozialkompetenz“ und „Selbständigkeit“ beurteilt werden können. Die folgenden Aspekte sind daher zu berücksichtigen und zu vernetzen:
Managementprozess, Projektmanagement (z. B. Zielsystem, Planung, Durchführung, Kontrolle),
Kommunikations- und Entscheidungsprozesse (z. B. Willensbildung und Führungsinstrumente, Moderationstechniken, Umgang mit Widerständen),
Umsetzung (z. B. Ressourcen, technische Umsetzung, Instrumente),
Rechtsrahmen,
Ökonomische Dimensionen (z. B. Kalkulationen, Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, Finanzierung),
Evaluation (z. B. Erfolgskontrolle, Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung, Erfolgsbeurteilung, Korrekturen)
Das Bearbeiten und Erstellen einer Projektarbeit erfordert Kompetenzen und fachliche Qualifikation, anhand derer die Prüfungsteilnehmenden zusätzlich zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen darstellen, dass Arbeitsabläufe und Teilaufgaben selbständig geplant, umgesetzt, modifiziert und dokumentiert sowie durch ein projektarbeitsbezogenes Fachgespräch erläutert werden können. Dabei sollen die Prüfungsteilnehmenden die bisherigen Berufserfahrungen einbringen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein.
Bei der Vergabe der individuellen Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss können die Themenvorschläge der Prüfungsteilnehmer Berücksichtigung finden. Letztlich stellt der Prüfungsausschuss in jedem Fall das Thema der Projektarbeit.
Die Prüfungsteilnehmer haben dabei folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
Dem Prüfungsausschuss können bis zu zwei Themenvorschläge mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung vorgelegt werden. Hieraus muss Gegenstand bzw. Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein.
Die Themen müssen den in der Verordnung genannten bzw. vorgegebenen Prüfungs- und Handlungsbereichen entsprechen.
Sollte sich Ihr Themenvorschlag auf ein fiktives Unternehmen beziehen, empfehlen wir einen entsprechenden Hinweis, sowohl auf der Projektarbeit als auch auf den Themenvorschlägen.
2. Allgemeines
Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen.
Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
Für die rechtzeitige Abgabe der Projektarbeit ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
Der Prüfungsausschuss wird im Rahmen der Themenvergabe folgende Sachverhalte prüfen und gegebenenfalls folgende Entscheidungen treffen:
Entsprechen die Themenvorschläge den inhaltlichen und strukturellen Vorgaben der Prüfungsverordnung?
Kann auf der Basis der Themenvorschläge eine angemessene Bearbeitung auf dem Niveau der Fortbildung erfolgen?
Kann das Ziel der Projektarbeit mit den geplanten betriebswirtschaftlichen Methoden erreicht werden?
Wird kein Themenvorschlag vom Prüfungsteilnehmer eingereicht, erhält der Prüfungsteilnehmer eine Themenstellung durch den Prüfungsausschuss.
Die Projektarbeit darf erst nach Genehmigung und zum vorgegebenen Start-Termin begonnen werden.
3. Unternehmensdaten
Sollten Ihnen diese nicht zugänglich sein, so können und sollen Sie dafür branchenübliche Werte verwenden. Sofern auch diese nicht zur Verfügung stehen, können Sie Annahmen treffen. Entscheidend ist bei der Projektarbeit, dass Sie mit realistischem Datenmaterial arbeiten. Unabhängig von dessen Herkunft bzw. angegebener Quelle, werden verwendete Daten auch immer vom Prüfungsausschuss hinterfragt. Dabei geht es nicht nur um „Validität“ des Datenmaterials, sondern auch um deren Festlegung, Bestimmung und Gewichtung.
4. Geheimhaltung
Im Hinblick auf evtl. zu berücksichtigende sensible Unternehmensdaten weisen wir darauf hin, dass diese nur im Rahmen der Bewertung Ihrer Projektarbeit den Prüfern aus Ihrem Prüfungsausschuss zugänglich sind.
Alle Prüfer sind durch eine Verschwiegenheitserklärung gegenüber der IHK verpflichtet, die ihnen bei und in den Prüfungen bekanntwerdenden Informationen nicht weiterzugeben. Diesbezügliche Verfehlungen werden ggf. auch strafrechtlich verfolgt.
Ein zusätzlicher Sperrvermerk ist somit nicht erforderlich!
Projektarbeiten werden von uns weder ausgeliehen noch veröffentlicht. Sollten dennoch Bedenken bestehen, empfehlen wir, sensibles Datenmaterial durch branchenübliche Werte zu ersetzen.
5. Plagiat
Von besonderer Bedeutung für die Abfassung des Textteiles ist die strikte Trennung von (geistiger) Eigen- und Fremdleistung, denn das Ausgeben fremden geistigen Eigentums als eigenes oder Teil eines eigenen Gedankengutes wird im Allgemeinen als Plagiat (vgl. Urheberrechtsgesetz UrhG) verstanden und kann zur Note „ungenügend“ (null Punkte) für die eingereichte Prüfungsleistung führen. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, die bei Projektarbeiten eher anzunehmen sind, kann der Prüfungsausschuss die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ bewerten – entsprechend der Maßgabe in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK.
6. Formale Hinweise zur Erstellung der Projektarbeit / Bewertung
Die Arbeit ist klar und übersichtlich zu gestalten. Im Vordergrund der Arbeit stehen klare, logisch überzeugende Sachinhalte. Es ist darauf zu achten, dass das Gesamtlayout durchgängig und einheitlich ist. Der Verfasser sollte mit Gestaltungsvarianten sparsam umgehen, wobei Aufwand und Nutzeffekt gegeneinander abzuwägen sind.
Bereich
Umsetzung
Erstellung
mit PC erstellt, einseitig
Zeilenabstand
1½-zeilig
Schrift
übliche Schriftarten (z. B. Times New Roman, Arial) 12 pt, Fußnoten: 10 pt
Papierformat
DIN A4
Linker Rand
2,5 cm
Rechter Rand
3,0 cm (Korrekturrand)
Fußzeile
ab erster Textseite fortlaufende Seitennummerierung, mit 1 beginnend und rechtsbündig, ggf. Fußnoten
Kopfzeile
ab erster Textseite Vorname, Name und Fortbildungsprüfung
Seitenumfang
Textteil: 25 bis 30 Seiten
Abgabe Projektarbeit: muss über das Online-Portal als PDF erfolgen.
7. Bestandteile
Die Projektarbeit besteht aus:
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis
Textteil
Anlage, Glossar, Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Selbständigkeitserklärung
Nachfolgend finden Sie Informationen zu diesen 6 Bestandteilen:
7.1 Deckblatt
Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
Bezeichnung der Fortbildungsprüfung
Begriff „Projektarbeit“
Zuständige IHK
Thema der Projektarbeit
Name, Vorname, Anschrift des Erstellers
Abgabetermin der Projektarbeit
7.2 Inhaltsverzeichnis
Numerische oder alphanumerische Gliederung
Bis zu vier Gliederungsebenen
Auf einen Gliederungspunkt muss mindestens ein weiterer gleichwertiger folgen.
Beispiel für eine numerische Gliederung des Inhaltsverzeichnisses:
Die Gliederungsüberschriften sollen zum Ausdruck bringen, welche konkreten Inhalte im Folgenden behandelt werden, d. h. nichtssagende Überschriften sind zu vermeiden.
7.3 Textteil
Die Gliederungsüberschriften sollen den nachfolgenden Text zutreffend charakterisieren.
Zitate und Hinweise sollen kurz sein und nur verwendet werden, wenn es notwendig ist. Die Quellen sind anzugeben.
Übernommene Tabellen, Textpassagen und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen.
Wörtlich übernommene Textteile sind durch An- und Abführungszeichen auszuweisen.
Jedes Zitat ist eindeutig zu kennzeichnen (s. auch §§ 51, 63 UrhG).
Quellen sind in Fußnoten anzugeben. Diese sind jeweils am Ende der Seite anzubringen und fortlaufend durchzunummerieren.
Nicht zitiert werden müssen so genanntes „generelles und fachlich gesichertes Allgemeinwissen“ sowie „Gesprächs- und Diskussionsinhalte“.
Bequemlichkeitsabkürzungen sind zu unterlassen, sofern sie nicht im Duden genannt bzw. in wissenschaftlichen Arbeiten üblich sind (z.B. gem., m.E., o.ä., bzgl., …)
Abbildungsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis sowie weitere Darstellungen sind im Anhang aufzunehmen.
So weit Nachweise, tabellarische Übersichten, Abbildungen, Berechnungen oder Ausschnitte aus Firmenmaterial für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese als Anlage beigefügt werden. Sie werden dem Anhang zugerechnet und nicht dem Textteil.
Strukturvorgabe für den Aufbau des „Textteils“ der Projektarbeit:
Einleitung (ca. 10%):
Erläuterung des Themas und der damit verbundenen Problemlagen und/oder Fragestellungen, Erläuterungen zur Vorgehensweise.
Hauptteil (ca. 80 %):
Darstellung relevanter Theorien und Modelle auf denen die Argumentation aufbaut.
Schlussteil (ca. 10 %):
Kritische Würdigung, Bewertung der Erfolgsaussichten/des Projekterfolgs, offene Fragen, Darstellung unerwarteter Entwicklungen, Sicherung der Nachhaltigkeit.
Eine Projektarbeit sollte eine sachliche Aufarbeitung einer Problemstellung sein und daher sollten eine angemessene Ausdrucksweise verwendet werden. Die gültigen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und etwaigen Datenschutzbedingungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
7.4 Anlage, Glossar, Abkürzungsverzeichnis
Ein Abkürzungsverzeichnis ist einzufügen, wenn im Text allgemein nicht bekannte Abkürzungen (z. B. Duden Nummer 1) verwendet werden.
Als Anlage können erläuternde Unterlagen beigefügt werden, wie Tabellen, Abbildungen usw.
7.5 Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von der Ziffer 1 an durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden.
In das Literaturverzeichnis soll nur öffentlich zugängliche Literatur aufgenommen werden. Die Zitierweise hat wie folgt zu erfolgen:
7.5.1 Zitat/Bild aus Büchern
Anzugeben sind: Nachname, Vorname(n): Titel (komplett) Auflage, Verlag, Ort, Erscheinungsjahr, Seite
Beispiel:
Müller, Rainer: Erfolgreiches Verhandeln, 3. Aufl. Wiesbaden 1991, Seite 99 f.
7.5.2 Zitat/Bild aus dem Internet
Die Quellennachweise müssen nachvollziehbar sein, die referenzierten Internet-Files sollen sicher und einfach wieder aufgefunden werden können. Es wird folgendermaßen zitiert: Name, Vorname(n), Titel (komplett), Jahr der Veröffentlichung im Internet und URL/Webseite.
Name, Vorname(n), Titel des Artikels, Terminus „in“: Name der Zeitschrift, „Vol…“ (Band), „Nr.:“ (Heftnummer), Erscheinungsmonat, Erscheinungsjahr, Seiten- oder Spaltenangabe.
Beispiel:
Schmitz, Claudius (1992): Müssen Kunden um Beratung betteln? In: Absatzwirtschaft, Jg. 356, Nr. 3, S. 13-27
Sofern kein Verfasser/Autor angegeben ist, erfolgt eine Erfassung des Zitats im Literaturverzeichnis unter der Angabe „ohne Verfasserangabe“ mit den weiteren Fundstellen.
7.6 Selbständigkeitserklärung
Abschließend hat der Prüfungsteilnehmer zu versichern, dass er die Projektarbeit selbständig angefertigt hat. Dies ist durch seine Unterschrift zu bestätigen.
8. Bewertungskriterien
Zunächst muss die Arbeit mit dem vom Prüfungsausschuss beschlossenen Thema übereinstimmen. Im Wesentlichen wird der Prüfungsausschuss die Projektarbeit nach vier Gesichtspunkten und der ungefähren Gewichtung bewerten:
8.1 Einhalten der formalen Vorgaben (ca. 10 %)
Äußere Form,
Vollständigkeit,
Umfang,
Nummerierung der Kapitel,
Literaturverzeichnis,
Rechtsschreibung und Zeichensetzung,
Ausdruck,
Zitierweise,
Selbständigkeitserklärung.
8.2 Aufbau und Struktur (ca. 20 %)
z. B. klare abgegrenzte Problemstellung,
klare übersichtliche Strukturierung des Themas (Ist-Analyse, Sollzustand, alternative Maßnahmen, Schlussbetrachtung),
klare und logische Aufteilung der Kapitel,
zutreffende Überschriften,
logische Übergänge.
8.3 Inhaltliche Bearbeitung (ca. 35 %)
z. B. theoretische Inhalte sind zutreffend,
Thema wird unter gängigen Aspekten behandelt,
Begriffswelt ist einheitlich und zutreffend oder prägnant erläutert,
Praxisdarstellungen sind klar, logisch und nachvollziehbar,
Thema wird mit betriebswirtschaftlichen Methoden und Instrumenten nachvollziehbar und schlüssig dargestellt,
Rechenwege und Methoden sind klar erkennbar = wirtschaftliche Bewertung,
Maßeinheiten sind richtig und zutreffend,
erarbeitete Ergebnisse werden übersichtlich dargestellt,
Komplexität des Themas.
8.4 Eigene gedankliche Leistung (ca. 35 %)
z. B. Verfasser erbringt eigene gedankliche Leistung = Eigenständigkeit und Kreativität,
für ein originäres praktisches Problem wird zutreffende Entscheidungsgrundlage angeboten,
geraffte Schlussdarstellung stellt Aufwand und Nutzeffekte der erarbeiteten Lösung transparent gegenüber = Umsetzbarkeit; (wirtschaftlicher) Lösungsansatz mit Begründung.
Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) widerspricht dem Grundsatz der eigenen gedanklichen Leistung und ist somit nicht erlaubt.