Industriemeister/-in Lebensmittel (VO vom 31.07.2017)
Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Lebensmittel/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Lebensmittel vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel
- Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen
- Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der Betriebsmittel
- Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung
- Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter
- Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern
- Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung
- Bemühen um Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat
- Berufliche Bildung der Mitarbeiter
- Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung
- Sicherstellen der Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität
- Beeinflussen des Materials- und Produktionsflusses zur Gewährleistung eines störungsfreien und termingerechten Arbeitens
- Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf
- Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten
- Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den im Betrieb mit der Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen
Die Prüfung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Prüfungsteile
- Prüfungsteil "Fachübergreifende Basisqualifikationen" und
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädogogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
- den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
- Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres