Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik
Vermittlung umfassender Qualifikationen
Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Organisieren der Arbeit
- Beurteilen der Sicherheit in elektrischen Anlagen und Geräten
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die Qualifikation besitzt, um in den genannten Handlungsbereichen insbesondere folgende Aufgaben einer „Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik“ wahrnehmen zu können:
- Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche von bzw. an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten durchführen und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen; Störungen erkennen und beseitigen
- Arbeitsabläufe planen, umsetzen, überwachen; Information und Kommunikation intern und extern sicherstellen; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten
- Elektrotechnische Sicherheitsunterweisungen am Fahrzeug oder an Fahrzeugkomponenten durchführen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er/sie Kenntnisse über die Gefahren und die notwendigen Schutzbestimmungen im Umgang mit dem elektrischen Strom besitzt. - Funktions- und Schaltungsanalyse
Im Prüfungsbereich „Funktions- und Schaltungsanalyse“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie elektrotechnische Grundkenntnisse und Kenntnisse der funktionellen Zusammenhänge in Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten anwenden kann. - Praxisorientierter Handlungsauftrag
- Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
- Fehlersuche an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
- Allgemeine Elektrotechnik
- Prüfen der Schutzmaßnahmen
An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzung erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten technischen Ausbildungsberuf
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanmeldung finden Sie unter der Rubrik „Zulassung und Anmeldung“, siehe auch: Weitere Informationen
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 15. Januar
Herbstprüfung: 15. August
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 15. Januar
Herbstprüfung: 15. August