Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik

Vermittlung umfassender Qualifikationen

Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit
  • Beurteilen der Sicherheit in elektrischen Anlagen und Geräten

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die Qualifikation besitzt, um in den genannten Handlungsbereichen insbesondere folgende Aufgaben einer „Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik“ wahrnehmen zu können:
  • Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche von bzw. an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten durchführen und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen; Störungen erkennen und beseitigen
  • Arbeitsabläufe planen, umsetzen, überwachen; Information und Kommunikation intern und extern sicherstellen; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten
  • Elektrotechnische Sicherheitsunterweisungen am Fahrzeug oder an Fahrzeugkomponenten durchführen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

  • Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
    Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er/sie Kenntnisse über die Gefahren und die notwendigen Schutzbestimmungen im Umgang mit dem elektrischen Strom besitzt.
  • Funktions- und Schaltungsanalyse
    Im Prüfungsbereich „Funktions- und Schaltungsanalyse“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie elektrotechnische Grundkenntnisse und Kenntnisse der funktionellen Zusammenhänge in Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten anwenden kann.
  • Praxisorientierter Handlungsauftrag
    • Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
    • Fehlersuche an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
    • Allgemeine Elektrotechnik
    • Prüfen der Schutzmaßnahmen

An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzung erfüllt:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten technischen Ausbildungsberuf
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanmeldung finden Sie unter der Rubrik „Zulassung und Anmeldung“, siehe auch: Weitere Informationen

Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 15. Januar
Herbstprüfung: 15. August