16.08.2024
Einsicht in die Prüfungsunterlagen
Als Teilnehmer*in einer Fortbildungsprüfung der IHK haben Sie das Recht, Ihre Prüfungsunterlagen einzusehen. Die Einsichtnahme unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen.
- 1. Wer darf eine Einsichtnahme beantragen?
- 2. Wann ist eine Einsichtnahme möglich?
- 3. Wie stelle ich einen Antrag zur Einsichtnahme?
- 4. Wo findet die Einsichtnahme statt?
- 5. Welche Unterlagen können eingesehen werden?
- 6. Rechtliche Grundlage
- 7. Aufbewahrungsfristen
- 8. Kurz & kompakt: Ihr Weg zur Einsichtnahme
1. Wer darf eine Einsichtnahme beantragen?
Berechtigt sind:
- Prüfungsteilnehmer*innen, die eine Fortbildungsprüfung bei der IHK abgelegt haben.
- Ergebnisbescheid muss vorliegen
2. Wann ist eine Einsichtnahme möglich?
Eine Einsichtnahme ist erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens möglich. Das bedeutet:
- Sie müssen Ihren endgültigen Prüfungsbescheid bereits erhalten haben.
- Die Einsichtnahme muss innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist erfolgen.
Wann diese Frist endet, ergibt sich aus dem Datum Ihres Prüfungsbescheids.
Wichtig:
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist besteht kein Anspruch mehr auf Einsichtnahme.
3. Wie stelle ich einen Antrag zur Einsichtnahme?
- Digitale Antragstellung über unser Online Formular
- Hier Termin auswählen: Termine zur Einsichtnahme
- Bitte bringen Sie zum Termin einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann ein erneuter Antrag abgelehnt werden.
4. Wo findet die Einsichtnahme statt?
Die Einsichtnahme erfolgt in der IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn.
Den genauen Raum erfahren Sie am Tag der Einsichtnahme an der Infothek.
Bitte seien Sie ca. 10 Minuten vor Beginn vor Ort.
Den genauen Raum erfahren Sie am Tag der Einsichtnahme an der Infothek.
Bitte seien Sie ca. 10 Minuten vor Beginn vor Ort.
5. Welche Unterlagen können eingesehen werden?
Folgende Dokumente zählen zu Ihren Prüfungsunterlagen und werden Ihnen zur Einsicht bereitgestellt:
- korrigierte schriftliche Aufsichtsarbeiten
- Protokoll der mündlichen oder praktischen Prüfung
- Einzelbewertungsbögen der Prüfenden
- Niederschrift
Nicht zur Akteneinsicht gehören:
- Lösungshinweise (ggf. mit Sperrfrist)
- persönliche Aufzeichnungen der Prüfer*innen
Sie dürfen Fotos und stichpunktartige Notizen machen.
Eine weitergehende Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung ist nicht gestattet.
6. Rechtliche Grundlage
Die Einsichtnahme erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 29 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden Württemberg (LVwVfG BW)
- § 28 Abs. 1 FPO (Fortbildungsprüfungsordnung)
- der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Prüfungsbescheids
7. Aufbewahrungsfristen
- Schriftliche Prüfungsarbeiten werden ein Jahr aufbewahrt (§ 28 Abs. 1 S. 2 FPO).
- Wiederholte Einsichtnahmen können abgelehnt werden, wenn Sie bereits Einsicht in dieselben Unterlagen hatten.
8. Kurz & kompakt: Ihr Weg zur Einsichtnahme
- Endgültigen Prüfungsbescheid abwarten
- Innerhalb eines Monats digitalen Antrag stellen
- Termin online buchen (digitaler Antrag)
- Einsichtnahme vor Ort (Ausweis nicht vergessen)
- Fotos/Notizen erlaubt – keine Kopien, keine Weiterverbreitung