Der Weg zum IHK-Prüfenden

Als ehrenamtlicher IHK-Prüfer/in sind Sie ein wichtiger Baustein der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Sie möchten eine ehrenamtliche Prüfertätigkeit übernehmen?

In sechs Schritten zum IHK-Prüfenden:

  1. Bewerben Sie sich über unser Online-Formular.
  2. Sie erhalten anschließend innerhalb weniger Tage eine Zugangsberechtigung für unsere elektronische Prüferplattform. Geben Sie dort bitte Ihre vollständigen Daten ein und laden Sie als Nachweis Ihrer fachlichen Eignung folgende Unterlagen hoch.
    • Tabellarischer Kurz-Lebenslauf (Ausbildung/Studium, Weiterbildungen und berufliche Stationen inkl. Zeitangaben)
    • Aktuelle Tätigkeitsnachweise
    • Zeugnisse Ihrer fachlich einschlägigen Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studienabschlüsse
  3. Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen oder Lehrkraft an einer Berufsschule sind, ist es von Vorteil, wenn Ihr Vorgesetzter Ihr ehrenamtliches Engagement unterstützt und Ihnen den erforderlichen zeitlichen Spielraum für die Prüfertätigkeit bei der IHK einräumt.
  4. Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre fachliche Eignung für die Prüfertätigkeit. Ist die Eignung gegeben, ist die Teilnahme an einem Prüfer-Workshop Voraussetzung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der IHK Heilbronn-Franken. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei. Wir bieten die Workshops sowohl in Präsenz als auch online an.
  5. Zur Vorbereitung auf Ihren ersten Prüfungseinsatz erhalten Sie die Gelegenheit, als Gast bei einer praktischen Prüfung zu hospitieren. Dort haben Sie die Möglichkeit, erfahrene Prüfende bei ihrer Tätigkeit zu begleiten, ihnen außerhalb der laufenden Prüfung Fragen zu stellen und sich auf die Besonderheiten der Prüfungsdurchführung in Ihrem spezifischen Prüfungsgebiet vorzubereiten.
  6. Haben Sie diese Vorbereitungsschritte durchlaufen, steht Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer/in nichts mehr entgegen. Prüfende dürfen laut den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes für längstens fünf Jahre berufen werden. Zu Beginn Ihres ehrenamtlichen Engagements berufen wir Sie bis zum Ende der laufenden Berufungsperiode. Die aktuell laufende Berufungsperiode geht bis zum 30.04.2030.
Wichtig: Lesen Sie die Hinweise zum Datenschutz, zur Verschwiegenheit und zur Prüfereignung durch und nehmen Sie diese zur Kenntnis. Geben Sie die erforderlichen Erklärungen ab und bewilligen Sie die Speicherung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten.