Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung (betrifft nicht die Abschlussprüfung Teil 1) vorgesehen ist, erhalten für die Herbstprüfung bis Ende April und für die Frühjahrsprüfung bis Ende Oktober ein Aufforderungsschreiben von der IHK Heilbronn-Franken.
Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die mit diesem Schreiben aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich.
Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen bzw. aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Heilbronn-Franken schriftlich bis zum im Aufforderungsschreiben genannten Termin zu melden.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Im Krankheitsfall am Prüfungstermin ist unverzüglich die Vorlage eines ärztlichen Attests (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) erforderlich. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hierfür nicht ausreichend und kann nicht anerkannt werden.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Hier finden Sie die Termine und Anmeldefristen rund um die Prüfung:
⁣Prüfungstermine und Anmeldefristen Ausbildungsberufe - IHK Heilbronn-Franken