08.07.2022

Antrag auf Aufnahme der Berufsschulnote in das IHK-Prüfungszeugnis

Auszubildende haben die Möglichkeit, die Note ihrer berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis eintragen zu lassen (§ 37 BBiG).
Damit das Prüfungszeugnis zeitnah zur letzten Prüfung erstellt werden kann, ist es erforderlich, den Antrag spätestens am Tag der letzten mündlichen / praktischen Prüfung einzureichen. 
Wenn der IHK Heilbronn-Franken dieser Antrag nicht zum o. g. Termin vorliegt, wird das Prüfungszeugnis ohne das Ergebnis der berufsbildenden Schule ausgefertigt.
Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.