08.07.2022
Antrag auf Aufnahme der Berufsschulnote in das IHK-Prüfungszeugnis
Auszubildende haben die Möglichkeit, die Note ihrer berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis eintragen zu lassen (§ 37 BBiG).
Damit das Prüfungszeugnis zeitnah zur letzten Prüfung erstellt werden kann, ist es erforderlich, den Antrag spätestens am Tag der letzten mündlichen / praktischen Prüfung einzureichen.
Wenn der IHK Heilbronn-Franken dieser Antrag nicht zum o. g. Termin vorliegt, wird das Prüfungszeugnis ohne das Ergebnis der berufsbildenden Schule ausgefertigt.
Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.