Anforderung einer Ersatzausfertigung vom IHK-Prüfungszeugnis aufgrund von Namensänderung nach § 3.3.1 SBGG
Bei Änderung des Vornamens nach § 3.3.1 SBGG (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag) kann bei der IHK Heilbronn-Franken die Erstellung einer Ersatzausfertigung beantragt werden.
Voraussetzungen für eine Neuausstellung Ihres IHK-Prüfungszeugnisses sind:
- Die Prüfung wurde bei der IHK Heilbronn-Franken absolviert.
- Die Beantragung der Ersatzausfertigung erfolgt über das Formular Anforderung Neuausfertigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB).
- Eine Kopie der standesamtlichen Bescheinigung über die Namensänderung wurde vorgelegt.
- Das Originale IHK-Prüfungszeugnis mit dem alten Vornamen wurde vorgelegt.
Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig, ab wann die Abholung der Ersatzausfertigung erfolgen kann. Bitte bringen Sie Ihren Identitätsnachweis zur Abholung mit (z.B. Personalausweis).
Möchten Sie gerne die Ersatzausfertigung per Post zugeschickt bekommen, dann benötigen wir dafür eine Kopie Ihres Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis,Vorder- und Rückseite). Diesen können Sie uns gerne per E-Mail oder per Post zukommen lassen.
Diese Anforderung ist entsprechend der aktuell gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 235 KB) der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken gebührenpflichtig.