14.01.2021

Planung der Ausbildung

Ob der Einstieg in die Ausbildung und die Integration in den Betrieb gelingt, entscheidet sich bereits in den ersten Tagen. Wer es schafft, seine Azubis in das Unternehmen einzubinden, erleichtert ihnen den Einstieg ins Berufsleben. Planung und Struktur sind dabei sehr hilfreich.

1. Der betriebliche Ausbildungsplan

Bundeseinheitliche Ausbildungsinhalte in der betrieblichen Praxis

Der Gesetzgeber hat in jeder Ausbildungsverordnung festgelegt, dass Ausbildungsbetriebe einen betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes erstellen und der zuständigen Stelle mit dem Ausbildungsvertrag einreichen müssen.

Inhalt des betrieblichen Ausbildungsplanes

  • Wer: Wer ist neben dem Ausbilder an der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen beteiligt? In der Regel sind dies die Ausbildungsbeauftragten des Unternehmens.
  • Was:  Welche Ausbildungsinhalte werden abgeleitet von den offen formulierten Ausbildungsinhalten des Ausbildungsrahmenplanes durch Ausbilder/ Ausbildungsbeauftragte vermittelt.
  • Wann: Die relevanten Ausbildungsinhalte sind mindestens mit Blick auf die anstehenden IHK-Prüfungen zu vermitteln. Ausbildungsverkürzungen sind hierbei zu berücksichtigen.
  • Wo: An welchem Ausbildungsorten findet die Ausbildung statt (Lehrwerkstatt, Produktion, Abteilungen, Funktionsbereiche, Niederlassungen, Partnerunternehmen, etc.)
  • Wie: In welcher Art und Weise, mit welcher Methode, werden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt (Mitarbeit, Projektarbeit, Exkursion, Unterweisung, Seminar, Schulung, etc.).
Durch außerbetriebliche Ausbildung oder durch qualifizierte Seminare sind die Ausbildungsinhalte zu vermitteln die das Unternehmen nicht selbst vermitteln kann.

2. Begriffserläuterungen

Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen wichtige Begriffe nachfolgend erläutert werden:
  • Betrieblicher Ausbildungsplan: Wird auf Basis des bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplanes erstellt. Er gibt Auskunft über die konkret geplante sachliche und zeitliche Umsetzung der bundeseinheitlichen Ausbildungsinhalte im jeweiligen Ausbildungsbetrieb, unabhängig vom Auszubildenden. Der „Betriebliche Ausbildungsplan“ und der „Individuelle Versetzungsplan des Auszubildenden“ stellen sowohl für Ausbildungsbetrieb als auch für den Auszubildenden die verlässlichen Planungsunterlagen für die Ausbildung dar. 
  • Ausbildungsverordnung: Rechtlicher Rahmen für jeden Ausbildungsberuf, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Dieser legt z. B. Regelausbildungszeit, Ausbildungsinhalte, Fachrichtungen, Wahlmodule, Prüfungsinhalte und Prüfungsform fest. Der Ausbildungsrahmenplan ist Anhang der Ausbildungsverordnung.
  • Ausbildungsrahmenplan: Ist Teil der Ausbildungsverordnung. Dieser dient den Ausbildungsbetrieben als Anleitung/ Grundlage für den individuellen betrieblichen Ausbildungsplan und ist hierfür bereits sachlichzeitlich gegliedert. Dadurch wird gewährleistet, dass einerseits das einheitliche Berufsprinzip gewahrt wird und andererseits in dessen Rahmen betriebliche Belange berücksichtigt werden können.
  • Rahmenlehrplan: Wird häufig auch als Bildungsplan bezeichnet. Dieser enthält die Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden und mit den betrieblichen Ausbildungsinhalten abgestimmt sind. Neben dem Rahmenlehrplan des Bundes gibt es aufgrund der gemeinsame Abschlussprüfung einen abweichenden Rahmenlehrplan in Baden-Württemberg.
Für den betrieblichen Ausbildungsplan gibt es keine Formvorgaben. Die Verwendung des Ausbildungsrahmenplanes, der um zusätzliche Spalten erweitert wird, ist eine naheliegende Möglichkeit.

3. Ausbildung gestalten – Umsetzungshilfen in der Ausbildung

In „Ausbildung gestalten“ und „Ausbildung gestalten online“ für die dualen Ausbildungsberufe fließen wesentlich die Erfahrungen der „Ausbildungsordnungsmacher“ aus der Erneuerung beruflicher Praxis ein. Sie sind der Kern dieser Informationsangebote, die Ausbilder sowie Auszubildende unterstützen sollen. Hier bekommen Ausbilder wertvolle Hinweise zur Umsetzung der Ausbildung in den betrieblichen Alltag.
Die Broschüren können beim Bundesinstitut für Berufsbildung bezogen werden.

4. Anmeldung und Zulassung zu Prüfungen

In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Zwischen- und Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Aufforderung zur Anmeldung für die Prüfungen erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer. Auszubildende, die ihre Prüfung vorziehen und Externe Prüfungsteilnehmer müssen sich selbstständig rechtzeitig für ihre Prüfung anmelden.

5. Sie haben Fragen?

Gerne unterstützt Sie Ihr Ausbildungsberater.