24.04.2023

Zusatzqualifikation Privates Vermögensmanagement (bisher ZQ Finanzassistent/-in)

Die Zusatzqualifikation „Privates Vermögensmanagement“ können Auszubildende in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen  und Finanzanlagen sowie Immobilienkaufmann/-frau erwerben. 
Zugelassen zur Prüfung werden diejenigen, die glaubhaft machen können, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den Bereichen Allfinanz und Steuerrecht erworben haben. Die betrieblichen Ausbildungsinhalte werden durch die sachliche und zeitliche Gliederung der besonderen Rechtsvorschrift, die theoretischen Inhalte durch den Lehrplan der Berufsschule vorgegeben.
In der Regel erfolgt der Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der Prüfungsanmeldung.
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im jeweiligen Grundberuf erfolgen.
Weitere Infos zur Zusatzqualifikation und zu den Rechtsgrundlagen sowie die sachliche und zeitliche Gliederung erhalten Sie unter "Weitere Informationen".