19.03.2026

Leitfaden Prüfungsablauf Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.

Die Abschlussprüfung ist in zwei Teile untergliedert: Teil 1 wird im vierten Ausbildungshalbjahr abgelegt, während Teil 2 am Ende der Ausbildung stattfindet.

1. Abschlussprüfung Teil 1

Allgemeines zur Abschlussprüfung Teil 1

  • Zeitpunkt: Findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt.
  • Inhalt: Umfasst Fertigkeiten und Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten der Ausbildung sowie den relevanten Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
  • Prüfungsbereich „Produktion und Service“
    • Erster Teil: Hier muss der Prüfling praktische Aufgaben durchführen und ein Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten, wobei das Fachgespräch maximal 10 Minuten dauert.
    • Zweiter Teil: Der Prüfling muss schriftliche Aufgaben bearbeiten, die 60 Minuten in Anspruch nehmen.
  • Gewichtung: Die Gewichtung der Bewertungen für Teil 1 beträgt 70 % für den praktischen Teil und 30 % für den theoretischen Teil.
  • Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb (Asta-Infocenter in Verbindung mit dem
    Azubi-Infocenter)
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Abschlussprüfung Teil 1 wird durch die IHK organisiert und durchgeführt
  • Prüfungssprache ist deutsch

Ablauf und Inhalt der Praktischen Prüfung

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerichten sowie zu Getränken zu beraten
  • eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren
  • die Arbeitsschritte zu planen
  • den Arbeitsplatz einzurichten
  • Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen
  • verkaufsfördernd zu beraten
  • dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu erläutern
  • die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.

Beispiel Abschlussprüfung Teil 1

Aufgabe Dauer
Begrüßung und Belehrung 5 Minuten
Eindecken 30 Minuten
Annahme der Bestellung und Gastgespräch 15 Minuten
Produktion und Service 35 Minuten
Fachgespräch 10 Minuten

Beachten Sie, dass Änderungen im zeitlichen Ablauf dem Prüfungsausschuss vorbehalten sind; das Beispiel des Ablaufplans dient lediglich der zeitlichen Orientierung.

2. Abschlussprüfung Teil 2

Allgemeines zur Abschlussprüfung Teil 2

  • Inhalt: Beinhaltet Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Ausbildungsrahmenplan für die gesamte Ausbildungsdauer festgelegt sind.
  • Prüfungsbereiche:
    • Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung
    • Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice
    • Teamkommunikation und Gesprächsführung
    • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Gewichtung:
    • Produktion & Service (APT 1) – 25%
    • Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung – 20%
    • Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice – 35%
    • Teamkommunikation und Gesprächsführung – 10%
    • Wirtschafts- und Sozialkunde – 10%

Ablauf und Inhalt der praktischen Prüfung

Während der praktischen Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

gemäß vorgegebenen Eckpunkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine Veranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korrespondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese Veranstaltung
  • die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vorgegebenen Servierarten durchzuführen
  • einen Tisch einzudecken
  • ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zuzubereiten
  • einen Weinservice vorzubereiten
  • das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Getränken zu servieren
  • und dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommunizieren
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.


Beispiel Abschlussprüfung Teil 2 - praktisch

Aufgabe Dauer
Begrüßung und Belehrung 5 Minuten
Eindecken 40 Minuten
Zubereitung Mischgetränk 40 Minuten
Ablaufplan schreiben 30 Minuten
Vorbereitung Service 15 Minuten
Service 115 Minuten
Beachten Sie, dass Änderungen im zeitlichen Ablauf dem Prüfungsausschuss vorbehalten sind; das Beispiel des Ablaufplans dient lediglich der zeitlichen Orientierung.

Ablauf und Inhalt der mündlichen Prüfung

Im Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Gespräche mit Mitarbeitenden oder Auszubildenden oder mit einem Team zu planen und situationsgerecht und zielorientiert durchzuführen
  • sich auf unterschiedliche Hintergründe der Gesprächsteilnehmenden einzustellen
  • Arbeitsaufträge ergebnisorientiert zu übermitteln und dabei die fachlichen Hintergründe, die Rahmenbedingungen und die internen Abläufe zu berücksichtigen
  • zu Arbeitsergebnissen konstruktiv Rückmeldung zu geben
  • Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln
  • Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen zu erkennen sowie Lösungsstrategien aufzuzeigen sowie
  • das Gesprächsergebnis zusammenzufassen und geeignete Maßnahmen der
    Personalentwicklung vorzuschlagen
(2) Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe.
Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen dem Prüfling 10 Minuten zur Verfügung.
(3) Die Gesprächssimulation dauert höchstens 20 Minuten.

3. Anforderungen für das Bestehen

Die Prüfung ist bestanden, wenn:
  • Das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist.
  • Teil 2 ebenfalls mindestens „ausreichend“ bewertet wird.
  • In mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 eine „ausreichende“ Bewertung vorliegt.
  • Kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wird.

4. Mündliche Ergänzungsprüfung

Prüflinge können eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem schriftlichen Prüfungsbereich beantragen, wenn:
Der Antrag sich auf einen der drei Bereiche bezieht:
  • „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“
  • „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Die schriftliche Leistung in diesem Bereich schlechter als „ausreichend“ ist.
Die mündliche Prüfung entscheidend für das Bestehen der Abschlussprüfung sein kann.
Die Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich erfolgen und soll etwa 15 Minuten dauern.
Für die Bewertung des Prüfungsbereichs zählt das schriftliche Ergebnis doppelt und das mündliche einfach (Verhältnis 2:1).

5. Zusatzqualifikation Bar und Wein

  • Diese kann zusätzlich zur regulären Ausbildung vereinbart werden und beinhaltet spezifische Fertigkeiten im Bereich Bar und Wein.
  • Die Prüfung besteht aus zwei Arbeitsproben, in denen Cocktails und Weine fachgerecht zubereitet und serviert werden müssen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten, mit einem anschließenden Fachgespräch.
Diese Regelungen stellen sicher, dass die Auszubildenden umfassend auf die Anforderungen der Berufspraxis vorbereitet. Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des Auszubildenden, bis spätestens zum Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Teil 2, erforderlich und durch die IHK geprüft. Zudem muss der Auszubildende anhand eines Zeitplans glaubhaft machen, dass erforderliche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse betrieblich vermittelt worden sind.

6. Rücktrittsregelungen

Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

7. Ablauf am Prüfungstag

Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüferin der IHK abgelegt.

Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten
Gesundheitsfrage: Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
Hinweis auf Nichtöffentlichkeit: Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
Täuschungshandlungen: Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung. Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

8. Prüfungsergebnisse

Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag.
Die IHK verschickt sowie die Ergebnisse vorliegen ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden sowie eine Ergebnismitteilung an den Ausbildungsbetrieb. Zusätzlich können die Ergebnisse der Abschlussprüfung im Azubi-Infocenter eingesehen werden.

9. Wiederholungsmöglichkeiten

Eine nichtbestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren- gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an-zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.