28.05.2026

Betrieblicher Auftrag - Abschlussprüfung Teil 2 - Technische Produktdesigner

1. Anforderungen an die Unterlagen des betrieblichen Auftrags

Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, diesen mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;
das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz (Zeichnungen) und der Dokumentation anhand praxisbezogener Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor Beginn der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 70 Stunden für die Durchführung einschließlich Dokumentation, maximal 10 Minuten für die Präsentation sowie höchstens 20 Minuten für das auftragsbezogene Fachgespräch.

2. Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen sowie technische und organisatorische Schnittstellen klären kann
  • Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen kann
  • Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden kann
  • funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren kann
  • methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie erforderliche technische Dokumente ableiten kann
  • Dokumentationen und Präsentationen erstellen kann

3. Fachrichtung: Produktgestaltung und -konstruktion

Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen sowie technische und organisatorische Schnittstellen klären kann
  • Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden kann
  • Lösungsvarianten entwickeln, skizzieren sowie unter gestalterischen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen kann
  • methodisch und insbesondere funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren sowie dazu einen 3D-Datensatz und technische Dokumente erstellen kann
  • Berechnungen, Simulationen und Animationen durchführen kann
  • Dokumentationen und Präsentationen erstellen kann

4. Inhalt der praxisbezogenen Unterlagen (Dokumentation):

  1. Deckblatt
    • Titel des betrieblichen Auftrags
    • Name und Adresse des Prüfungsteilnehmers
    • Name und Adresse des Ausbildungsbetriebs
    • Name und Telefonnummer des Auftragsbetreuers
    • Technische Unterlagen
  2. Technische Unterlagen
    • Beginn mit einem Inhaltsverzeichnis (Seite 1)
    • Die praxisbezogenen Unterlagen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (Schriftgröße Arial 12).
    • Die technischen Unterlagen gliedern sich in:
      • Planung
      • Entwurf/Konzeption
      • Realisierung
    • Anschließend ist die Dokumentation über das Online-Portal “Digitale Projektanträge” hochzuladen.
    • Die Dokumentation ist als PDF-Datei einzureichen und darf eine Größe von 4 MB nicht überschreiten.
    • Wird der vorgegebene Umfang von 20 Seiten überschritten, erfolgt eine entsprechende Abwertung.
    • Zusätzliche, erforderliche und gut lesbare Zeichnungen können angehängt werden. Diese zählen nicht zum Seitenumfang, dürfen jedoch 10 Seiten nicht überschreiten.
    • Es kann ausschließlich eine Datei hochgeladen werden.
  3. Täuschungshandlung
    • Die Dokumentation ist eigenständig zu erstellen.
    • Übernommene Inhalte wie Texte, Bilder oder Statistiken müssen korrekt mit Quellenangaben gekennzeichnet werden.
    • Fehlende Kennzeichnungen können als Täuschung gewertet werden.