23.05.2024

Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge - ab 1. Juli nicht mehr per E-Mail

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2024 die Einreichung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen nur noch über den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) oder auf dem Postweg möglich ist.
Per E-Mail eingereichte Vertragsunterlagen können dann nicht mehr bearbeitet werden.
Zudem bietet Ihnen die Nutzung des DAV eine schnellere Eintragung sowie günstigere Gebühren als die Einreichung der Vertragsunterlagen auf dem Postweg.