23.05.2024
Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge - ab 1. Juli nicht mehr per E-Mail
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2024 die Einreichung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen nur noch über den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) oder auf dem Postweg möglich ist.
Per E-Mail eingereichte Vertragsunterlagen können dann nicht mehr bearbeitet werden.
Zudem bietet Ihnen die Nutzung des DAV eine schnellere Eintragung sowie günstigere Gebühren als die Einreichung der Vertragsunterlagen auf dem Postweg.
Hier gibt es weitere Informationen zum Thema DAV.