ADR 2027: Neuerungen und Änderungen
Veranstaltungsdetails
Programm:
8:45 Uhr | – | 9:00 Uhr | Get Together |
9:00 Uhr | – | 10:15 Uhr | Allgemeine Neuerungen |
Pause | |||
10:30 Uhr | – | 11:45 Uhr | Änderungen der Teile 1 - 9 des ADR |
Mittagspause mit Imbiss | |||
12:30 Uhr | – | 13:30 Uhr | Änderungen der Teile 1 - 9 des ADR |
Pause | |||
13:45 Uhr | – | 15:00 Uhr | Fragerunde und Diskussion |
Änderungen u.a. in folgenden Bereichen:
Multilaterale Vereinbarungen, Erweiterung der Übergangsregelungen und deren Auswirkungen, Änderungen Tabelle 1.1.3.6.3 ADR, Neue Begriffsdefinitionen bzw. deren Änderungen, AKtualisierung der Bedingungen für Unterweisungen nach Kapitel 1.3 ADR/RID, Neue UN-Nummern, Klassenspezifische Besonderheiten, Änderungen zu Gegenständen, Maschinen und Geräten, Regelungen für Kältemaschinen und Wärmemaschinen, Erweiterungen für Beförderungsverbote und Verpackungsanweisungen, Änderungen zu Lithium-Batterien und Natrium-Ionen-Batterien, Neue und geänderte Sondervorschriften, Erweiterung von Kennzeichnungen, Überarbeitete Verpackungsanweisungen und schriftliche Weisungen, Auswirkungen im Unternehmen durch die Änderungen und Hinweise zur Umsetzung.
Veranstaltungsunterlagen:
Teilnehmende an der Veranstaltung erhalten das Buch „Änderungen und Neuerungen 2027 ADR“, welches vom Referenten Frank Rex sowie Frank-Georg Stephan verfasst wurde.
Teilnahmebescheinigung:
Veranstaltungsteilnehmer erhalten nach Kapitel 1.3 ADR eine Bescheinigung für Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Diese Bescheinigung dient auch als Nachweis für Referenten von Schulungsveranstaltern, dass diese sich entsprechend der aktuellen Rechtsentwicklung in ihren Schulungsbereichen weitergebildet haben.
Kosten:
Das Entgelt für die Veranstaltung beträgt inklusive Kaffeepausen und Mittagsimbiss 125,00 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer (brutto 149,88 Euro) pro teilnehmende Person. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag nicht vorab, sondern erst nach Erhalt der Rechnung. Das Entgelt wird auch fällig, wenn eine Abmeldung nicht spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungstermin in schriftlicher Form vorliegt.
