B-1 oder ESTA? Rechtssicher unterwegs bei After-Sales- und Serviceeinsätzen in den USA
Veranstaltungsdetails
Für deutsche Unternehmen gehören die ESTA-Einreisegenehmigung und das B-1-Visum zu den beliebtesten und am häufigsten genutzten Möglichkeiten, kurzfristige Geschäftsreisen in die USA zu unternehmen. Gleichzeitig sorgen gerade diese beiden Optionen immer wieder für Unsicherheiten – und sind Quelle für Fehlentscheidungen. So darf nicht jede oder jeder Beschäftigte eines deutschen Unternehmens automatisch mit ESTA einreisen und selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist ESTA nicht immer die optimale Wahl. Das B-1 Visum wiederum steht zwar einem breiteren Personenkreis zur Verfügung und erlaubt auch eine längere Aufenthaltsdauer in den USA, berechtigt jedoch - ebenso wie ESTA - nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. "hands on"-Tätigkeit vor Ort.
Die Ausnahme zur Regel bildet jedoch das B-1 After-Sales Visum – interessant vor allem für Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten durch so genannten Commercial oder Industrial Workers. Diese Tätigkeiten sind allerdings an strenge Zugangsvoraussetzungen geknüpft.
Der Workshop bietet einen praxisnahen Überblick über die Unterschiede zwischen dem B-1-Visum und der ESTA-Einreisegenehmigung. Anhand typischer Beispiele aus Service- und After-Sales-Einsätzen – auch im Zusammenspiel mit Subunternehmen – zeigt er, worauf Unternehmen besonders achten sollten. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, wie sich Geschäftsreisen rechtssicher vorbereiten und welche aktuellen Entwicklungen und Praxiserfahrungen derzeit relevant sind.
Agenda:
- Überblick zum US-Einwanderungsrecht
- Grundlagen: ESTA versus B-1 Visum - rechtlicher Rahmen, Unterschiede, erlaubte Tätigkeiten
- B-1 und ESTA im After-Sales-Bereich: Voraussetzungen, Vertragskonstellationen, Abgrenzung Service vs. produktive Arbeit, Subunternehmer
- Antragstellung und praktische Hinweise für Konsulat und CBP (inkl. Praxisbeispiele)
- Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis
