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Praktikerseminar zum Handelsvertreterrecht: Die Beendigung des Handelsvertretervertrages und ihre Folgen, insbesondere der Ausgleichsanspruch

Veranstaltungsdetails

Ein Handelsvertreterverhältnis wird oftmals jahrelang erfolgreich und zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien praktiziert, bis es dann eines Tages zur Trennung kommt. Bei Vertragsende häufen sich die Streitigkeiten, insbesondere in dem Fall, dass eine der Vertragsparteien kün­digt. Im Mittelpunkt steht regelmäßig der Ausgleichsanspruch der Handelsvertretenden. Denn hierbei geht es nicht selten um erhebliche Beträge.

Das Praktikerseminar zum Handelsvertreterrecht am 08. September informiert über die Möglichkeiten und Folgen einer Vertragsbeendigung und die Voraussetzungen, die für das Bestehen und die Berechnung eines Ausgleichsanspruchs von Bedeutung sind.

Ein Blick in das Gesetz hilft Personen ohne juristische Fachkenntnisse hier nicht weiter. Dies gilt zum einen für die Beendigung selbst. Wann zum Beispiel ein „wichtiger Grund“ für eine fristlose Kündigung vorliegt, ergibt sich erst aus der einschlägigen Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage, wann Handelsvertretende aus „begründetem Anlass“ selbst kündigen dürfen, ohne ihren Ausgleichsanspruch zu verlieren. Zum anderen ist die Berechnung des Ausgleichsanspruchs im Gesetz nur sehr abstrakt geregelt. Trotz jahrzehntelanger Rechtsprechung wird hier immer wieder um jeden einzelnen Bewertungsfaktor gerungen. Häufig wird auch verkannt, dass der Ausgleichsanspruch nicht „automatisch“ eine durchschnittliche Jahresprovision beträgt. Diese bildet lediglich den höchstmöglichen Ausgleich.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Seminars werden praxisnah unter Berücksichtigung häufig relevanter Streitpunkte darüber informiert, was bei der Beendigung eines Handelsvertretervertrages zu beachten ist, damit unliebsame und womöglich teure Überraschungen vermieden werden.

 

Seminarprogramm:

• Einführung: Handelsvertretervertrag (kurzer Überblick)

• Möglichkeiten der Beendigung eines Handelsvertretervertrages

• Voraussetzungen und Folgen einer fristlosen Kündigung

• Freistellung von Handelsvertretenden

• Wann ist ein Ausgleichsanspruch der Handelsvertretenden ausgeschlossen?

• Wie berechnet sich der Ausgleichsanspruch der Handelsvertretenden?

(ausführliche Berechnung anhand eines Zahlenbeispiels)

• Gestaltung von Einstands- und Nachfolgevereinbarungen

Dozent:

Dr. Michael Hallermann-Christoph

Partner der ausschließlich und überregional auf dem Gebiet des Außendienstrechts tätigen Kanzlei Küstner, von Manteuffel Partnerschaft mbB in Göttingen (www.vertriebsrecht.de)

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

IHK Projekte Hannover GmbH
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
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