Lebensmittelhygiene: Gesetzliche Regelungen, Schulungspflichten und HACCP-Eigenkontrollen im Lebensmittelbetrieb
Veranstaltungsdetails
Wer professionell mit Lebensmitteln umgeht, für den gelten neben dem EU-Hygienepaket und nationalem Recht eine Vielzahl von Verhaltensmaßgaben. In diesem Geflecht von Gesetzen, Standards und Verfahren zu den rechtlichen und praktischen Anforderungen im Bereich der Lebensmittelhygiene verliert man leicht den Überblick.
Lebensmittel und ihre Verarbeitung stehen zudem immer wieder im Blickpunkt medialer Beiträge und öffentlicher Diskussionen. Daraus ergeben sich Fragestellungen, wie Gesetzgebung und betriebliche Notwendigkeiten mit Verbraucherinteressen in Einklang zu bringen sind.
Ein HACCP-Konzept ist für den Lebensmittelbetrieb nicht nur durch EU-Verordnung, Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und Lebensmittelhygiene-Verordnung verbindlich vorgeschrieben, es bietet auch Antworten auf diese Fragen, wenn es ganzheitlich eingeführt wird.
Dieser Workshop soll insbesondere Betreiber von kleinen und mittelständischen Lebensmittelbetrieben ansprechen, die in ihrem Betrieb den gesetzlichen Vorgaben ohne hohen Dokumentations- und Organisationsaufwand genügen wollen. An lebensnahen Beispielen und mit praktischer Unterstützung werden Ihnen, von einem aktiv tätigen Lebensmittelkontrolleur, die gesetzlichen Grundlagen der Lebensmittelverarbeitung und -behandlung näher gebracht. Weiterhin werden die Schulungspflichten der Verantwortlichen erklärt und Ihnen aufgezeigt, wie Sie, ohne großen Aufwand, den Anforderungen der Behörden in Bezug auf HACCP/Eigenkontrollen erfüllen können.
Im Fokus des Seminars stehen der Praxisbezug und die Anwendbarkeit im Unternehmen. Die Schulung erfüllt die Anforderungen nach DIN 10514 (Personalschulungen im Lebensmittelsektor).
Insbesondere werden folgende Punkte erarbeitet:
- Überblick über das Lebensmittelrecht
- Schulungspflicht nach Lebensmittelhygieneverordnung
- Schulungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (früher: Gesundheitszeugnis)
- Erklärung HACCP/Eigenkontrollen
- Erarbeitung eines Eigenkontrollkonzeptes
- Praktische Beispiele aus dem Lebensmittelhandwerk
- Umgang mit Behörden bei amtl. Kontrolloen und Probenahmen
- Fragerunde zu Themen des Lebensmittelrechts
Teilnehmerkreis:
Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführende, weitere Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte, Gründerinnen und Gründer, Hygienebeauftragte aus den Branchen Gastronomie (hier: Restaurants, Cafés, Bistroküchen, Hotel Garni, Eiscafés, Pensionen mit Speiseausgabe, Cateringservice, Mensabetriebe, Großküchen), Handel (hier: Lebensmittel-Einzel- / -Großhandel, Lebensmittellager- und –transportbetriebe) und Produktion (hier: Lebensmittelhandwerk wie Bäckerei, Konditorei, Fleischerei und Lebensmittelindustrie).
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