Nr. 16149

Online: „No-Russia-Clause“ – Anforderungen an Unternehmen

Veranstaltungsdetails

Die Bekämpfung von Umgehungsgeschäften steht im Fokus des Art. 12g der EU Embargo-VO gegen Russland. Ab dem 20. März 2024 sind Ausführer bestimmter Güter zur Aufnahme einer Vertragsklausel, der sog. No-Russia-Clause verpflichtet. Den Empfängern der genannten Güter muss sowohl der Reexport nach Russland als auch die Verwendung der Güter in Russland vertraglich verboten werden.

Außerdem muss die No-Russia-Clause für den Fall von Verstößen Konsequenzen, wie z.B. Vertragsstrafen enthalten.

Ihre Erwartung

Sie möchten wissen, welche konkreten Anforderungen Art. 12g an Unternehmen in der EU stellt. Insbesondere möchten Sie wissen, für welche Güter und welche Länder die No-Russia-Clause verpflichtend ist und wie sie insbesondere die betroffenen Güter ermitteln können.

Unser Versprechen

Ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben des Art. 12g zeigen wir, welche Geschäftsvorgänge von der Verpflichtung zur Aufnahme einer No-Russia-Klausel betroffen sind und worauf bei der Ausgestaltung einer solchen Klausel zu achten ist.

Ihr Nutzen in Kürze

  • Aufbereitung der gesetzlichen Grundlagen des Art.12g
  • Prüfung der genannten Anhänge
  • Inhalt der No-Russia-Clause
  • Sensibilisierung für Umgehungsrisiken
  • Minimierung der Haftungsrisiken für Embargoverstöße

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 20.03.2024
    online: 14.00 - 15.30
IHK Hannover Projekte GmbH
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
0511 3107-0