„Krankheit im Arbeitsverhältnis“ - Rechtliche Grundlagen - Konsequenter Umgang mit Leistungseinschränkungen
Veranstaltungsdetails
Die Erkrankung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist betriebswirtschaftlich ein gravierender Störvorgang, denn sie verursacht für das Unternehmen erhebliche Kosten und Ablaufschwierigkeiten. Zunehmend bestimmen auch Themen über Sucht (z.B. Alkohol, Spiel- und Internetsucht) und psychische Belastungen bis hin zum Burnout die Aufgaben von Personalverantwortlichen. Die Prävention ist schwierig, die Ursachen sind oft unklar und die Diagnose wird den Arbeitgebenden vielfach nicht oder nicht rechtzeitig offenbart. Der Umgang mit Krankheit und Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsverhältnis stellt damit eine besondere Herausforderung dar, insbesondere weil eine Vielzahl von Personen, Gremien und Behörden, Ärztinnen und Ärzte, Betriebsrat und Krankenkassen einbezogen werden müssen. Gleichzeitig sollen die Ressourcen des Unternehmens erhalten und gefördert werden. Dies erfordert von Personalverantwortlichen fundierte arbeitsrechtliche Kenntnisse, mit denen die Aufgabenstellungen bei „Krankheit im Arbeitsverhältnis“ fair und sachgerecht gelöst werden können.
In dieser Veranstaltung werden die Möglichkeiten pragmatischen Vorgehens unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Dialog mit den Teilnehmenden praxisnah – auch anhand vieler Praxisfälle – aufgezeigt.
Dozent:
Rechtsanwalt Sebastian Färber
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Färber ist u.a. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Inhalt:
- Fragerecht bei Einstellung
- Definition Arbeitsunfähigkeit
- Beweiswert der (elektronischen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Ablehnung der Arbeitsleistung
- Fürsorgepflichten
- Vergütungspflicht / Pflicht zur Entgeltfortzahlung
- Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
- Pflichten des Arbeitnehmenden
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung
- Aktuelle Rechtsprechung