Vertragsgestaltung bei Importgeschäften
Veranstaltungsdetails
Die Gestaltung belastbarer Importverträge ist nicht einfach. So gelten im Ausland häufig andere gesetzliche Regelungen, die eine einfache Anwendung deutschen Rechts oder deutscher AGBs erschweren. Trotzdem werden Importverträge häufig in enger Anlehnung an das deutsche BGB abgeschlossen. Damit verzichten deutsche Importeure unbewusst auch auf ungleich attraktivere Gestaltungsoptionen, die sich durch die Anwendung des UN-Kaufrecht ergeben können. Hinzu kommen neue Gegebenheiten, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die ebenfalls in Importverträgen eine Berücksichtigung finden sollten.
Ziel des Seminars:
Das Seminar informiert über wichtige Fragen, die bei der Anfertigung von internationalen Einkaufsverträgen von Bedeutung sind. Ein Schwerpunkt liegt unter anderem auf dem UN-Kaufrecht, weil dieses dem deutschen Einkäufer ungleich bessere Rechtspositionen vermittelt, als bei Geltung des BGB/HGB vereinbart werden können.
Das Seminar informiert über wichtige Fragen, die bei der Anfertigung von Verträgen bei Importen von Bedeutung sind.
- Einführung in das Thema
- Welches Recht gilt bei internationalen Einkaufsverträgen?
- Was unterscheidet das UN-Kaufrecht vom BGB/HGB?
- Welche Zahlungsbedingungen sind für internationale Einkaufsverträgen geeignet?
- Welche Incoterms®-Klausel sollte in Einkaufsverträgen vereinbart werden?
- Wie kann die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Lieferanten sichergestellt werden?
- Was muss beachtet werden, wenn der Lieferant auf einem Akkreditiv besteht?
- Wie können Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit aufgenommen werden?
- Wie können die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), berücksichtigt werden?