US Tax Business Breakfast
Veranstaltungsdetails
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Geschäfte machen in den USA impliziert auch das Bezahlen von Steuern in den USA. Zugegebenermaßen nicht immer, aber dennoch öfter als gemeinhin vermutet. Ein Grund dafür ist, dass viele Unternehmen bei der steuerlichen Beurteilung ihres US-Geschäfts nach vergleichbaren Sachverhalten in Deutschland oder Europa suchen. Diese Praxis ist dem ein oder anderem Betrieb allerdings schon wirklich teuer zu stehen gekommen. Der Vergleich amerikanischer Unternehmenssteuern mit den deutschen Steuern hinkt gewaltig.
Es fängt damit an, dass Steuern in den USA nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Ebene der Bundesstaaten geregelt werden. Das Ergebnis: unterschiedliche Steuerhöhen und teilweise auch -arten in insgesamt 50 Bundesstaaten. Weiter geht es mit den ′Sales & Use Taxes′. Vergleichbar mit der Mehrwertsteuer sind diese Steuern nicht. Damit fällt beim Import in die USA zumindest schon mal keine Einfuhrumsatzsteuer an. US-Steuern können hiesige Exporteure oder Dienstleisterinnen aber dennoch treffen: Zum Beispiel in Verbindung mit einem Warenlager. Dies ist für den ein oder anderen logisch – ein Warenlager ist wie eine Geschäftspräsenz eben auch physisch. Dieses gegenständliche Konstrukt braucht es in den USA aber gar nicht mal. Der von Deutschland organisierte Online-Shop oder die im Hannoveraner Home-Office erbrachte Dienstleistung können eine Steuerpflicht in den USA auslösen, wenn eine gewisse Umsatzgrenze oder die Anzahl an Transaktionen überschritten wird. Und diese Grenzen setzt der eine Bundesstaat übrigens so und der andere so. ‘Sales Tax Threshold‘ ist hier das Stichwort. Nicht zu vergessen sind aber auch Montagen oder andere Arbeiten deutscher Mitarbeitenden in den USA. Auch sie können eine Steuerpflicht begründen. Noch einen Schritt tiefer im Morast steckt man, wenn man über die Gründung einer Vertriebs- oder Tochtergesellschaft in den USA nachdenkt. Hier spielt nicht nur das ‚Wo‘ sondern auch das ‚Wie‘ eine Rolle. LP, LLC oder Inc? Und was hat es mit der Disregarded LLC auf sich?
Last, but not least: Der Inflation Reduction Act. Ein Schlagwort unter dem die USA aktuell auch mal wieder ihre ganz eigene Sache machen. Von milliardenschweren Steueranreizen ist hier die Rede. Auch für deutsche Unternehmen?
10.00 Uhr Begrüßung
10.10 Uhr Deutsche Unternehmen mit US-Geschäft: Welche Steuern sind unter welchen Bedingungen relevant?
- Die Steuerlandschaft in den USA – ein Überblick
- Ein Update zur Sales & Use Tax für deutsche Unternehmen
- FATCA und W-8 – dieses Formular trifft jeden
- Das US-Betriebsstättenrisiko – Auch auf Bundesstaatenebene?
- Online-Shops und US-Steuerpflicht
10.30 Uhr Fragen, Antworten und Diskussion
10.50 Uhr Steuerliche Beurteilung der US-Rechtsformen für deutsche Unternehmen
11.10 Uhr Fragen, Antworten und Diskussion
11.30 Uhr Der IRA: Milliardenschwere Steueranreize?
11:45 Uhr Beginn der individuellen Beratungsgespräche auf Wunsch
Sollten Sie Interesse an einem individuellen Einzelgespräch im Anschluss der Veranstaltung haben geben Sie dies bitte im Feld "Bemerkungen" bei der elektronischen Anmeldung an.
Zielgruppe: Geschäftsführung, kaufmännische Leitung, Controlling & Vertrieb von Unternehmen mit Interesse oder bestehendem Engagement in den USA
Referent: Maik Friebe, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CPA (USA), Rödl & Partner, Rödl Langford de Kock LLP, Atlanta, USA ist Spezialist für die Beratung und Prüfung deutscher Unternehmen in den USA.