Die IHK Hannover setzt in einer bundesweiten Aktion mit ihrem demonstrativ gekürzten Logo ein klares Zeichen gegen Spaltung und Ausgrenzung. Lesen Sie mehr dazu!
Nr. 11937

Online: Mit Lieferantenerklärungen zu Wettbewerbsvorteilen

Aber Achtung: Eine Erklärung mit Konsequenzen!

Veranstaltungsdetails

Die präferenzrechtliche Behandlung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr nimmt für europäische Unternehmen eine immer größere Rolle ein. Lieferantenerklärungen (LEs) dienen Exporteuren als vorgeschriebene Dokumente für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bei den Zollstellen in der EU. Dem Importeur wird in bestimmten Empfangsländern dadurch eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr ermöglicht. Exporteure mit einer zollamtlichen Bewilligung zum „Ermächtigten Ausführer“ sind ebenso verpflichtet, LEs von Zulieferern anzufordern und auf deren Richtigkeit zu überprüfen wie auch Unternehmen, die für Warensendungen mit einem Wert unter 6.000 € eine Präferenzursprungserklärung auf ihren Handelsdokumenten abgeben.

Zudem können Exporteure durch Vorlage einer LE bei den IHKn Ursprungszeugnisse erhalten, die im Empfangsland vom Käufer, von dessen Bank oder der dortigen Zollverwaltung verlangt werden. LEs sind somit häufig notwendige Ursprungsbescheinigungen in einer Nachweiskette, die den Import im Partnerland erst zollbegünstigt oder ggf. überhaupt ermöglicht und damit dem Lieferanten Wettbewerbsvorteile sichert.

Mit der Einführung des UZK und den ergänzenden Vorschriften sind die gesetzlichen Vorgaben an LEs teilweise neu gefasst worden. Das bedeutet für viele Unternehmen eine gewisse Unsicherheit bei der Verwendung von LEs. Welche Auswirkungen die UZK-Vorschriften auf den Inhalt von LEs haben, wird ebenso besprochen wie auch mögliche Lösungsansätze zu diesen Herausforderungen.

Seminarinhalte:

  • Sinn und Zweck von LEs
  • Einführung in das aktuelle Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union
  • Systematik der Präferenzursprungsregeln als Voraussetzung für die Erstellung einer LE
    - vollständiges Gewinnen und Herstellen
    - Minimalbehandlungen
    - ausreichende, sog. ursprungsbegründende Be- und Verarbeitungen (Verarbeitungsliste)
    - Hinweise auf Toleranzen und Kumulierungsmöglichkeiten in einfachen Fällen, Berücksichtigung der Pan- Euro-Med Zoneund neuen SAP-Kumulierung
  • LEs nach dem UZK-IA
    - Formelle Anforderungen (E-Mail, Fax, Unterschrift), Vereinfachungen, Erklärung zur Kumulierung
    - Prüfungsmöglichkeiten durch das Auskunftsblatt INF 4 und weitere Prüfungsverfahren durch die Zollbehörden
    - privatrechtliche Absicherung, Konsequenzen bei nichtzulässiger Ausstellung
  • Diskussion

 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Abteilungsleiter/innen und Sachbearbeiter/innen außenhandelsorientierter Unternehmen, die mit der Erstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind bzw. sich in Zukunft damit befassen werden sowie Sachbearbeiter/innen, die Lieferantenerklärungen von Zulieferfirmen anfordern, kontrollieren und ggf. in die unternehmenseigenen DV-Systeme einpflegen.

IHK Projekte Hannover GmbH
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
0511 3107-0