Vergabepraxis

Um eine ausreichende Beteiligung kleiner und mittlerer Firmen bei Ausschreibungen zu sichern, sollten vor allem psychologische Kosten sinken. Dies empfiehlt eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zu bürokratischen Belastungen bei Ausschreibungen im Baugewerbe.

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass entgegen langjährigen politischen Forderungen nur 13,7 Prozent aller kommunalen Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien vergeben werden. Nicht das Vergaberecht, sondern die Rahmenbedingungen für die Beschafferinnen und Beschaffer sind Grund.

Der Datenbankdienst „e-CERTIS“ der EU-Kommission macht es leichter, die bei EU-weiten öffentlichen Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen zur Darlegung von Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde zusammenzustellen. Ein neuer englischsprachiger Leitfaden hilft.

Das Bundesverkehrsministerium hat einen Frage-Antworten-Katalog zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz veröffentlicht, um bei der Anschaffung umweltschonender Verkehrsmittel Unterstützung zu bieten.

In seiner Vorbildfunktion sieht sich der Bund dazu verpflichtet, das Verwaltungshandeln am Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung auszurichten und konkrete Nachhaltigkeitsvorgaben für die öffentliche Beschaffung zu erfüllen. Dazu wurde das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ weiterentwickelt.

Zukünftig werden verstärkt an Lebenszyklen orientierte, ökologische und innovative Kriterien die öffentliche Beschaffung prägen. Zur Information und Beratung wurde die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren eingerichtet.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Untersuchung zu rechtlichen Vorgaben und verwaltungsinternen Vorschriften im Hinblick auf die umweltfreundliche Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in allen Bundesländern weitreichend aktualisiert.

Die EU-Kommission hat in zweiter Auflage einen 114-seitigen Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht. Er richtet sich an öffentliche Auftraggeber, ist aber auch für Unternehmen interessant.

Die EU-Kommission hat einen aktualisierten 95-seitigen Leitfaden für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe veröffentlicht. Die Handlungsanleitung ist an alle mit der Auftragsvergabe befassten Personen, neben Beschaffern und Anbietern auch politische Entscheidungsträger, gerichtet.

Geheime Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind nicht nur wettbewerbsschädigend, sondern können strafrechtliche Prozesse nach sich ziehen. Zur besseren Bekämpfung informiert die EU über mögliche Instrumente, beschreibt Leitlinien und gibt Tipps.

Ein 57-seitiger Leitfaden zum nachhaltigen Veranstaltungsmanagement des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums bietet sowohl Unternehmen als auch öffentlichen Auftraggebern Orientierung.