Amtliches Verzeichnis

Ihre Unterstützung zum öffentlichen Auftrag

Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben, müssen auftragsunabhängig nachweisen, dass sie geeignet, also leistungsfähig und zuverlässig sind. Hierzu sind eine Reihe von Erklärungen und Dokumenten erforderlich, die jeweils zu beschaffen, zusammenzustellen und einzusenden sind.
Mit der letzten Vergaberechtsreform sind die Anforderungen noch gestiegen, denn Unternehmen müssen im Vorhinein den Nachweis liefern, dass sogenannte Ausschlussgründe für sie nicht zutreffen.
Dafür gibt es eine Alternative: Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen! ... denn geprüfte und eingetragene Unternehmen gelten als geeignet (Eignungsvermutung).

Für Sie ist es gedacht

Unternehmen aus dem
  • Liefer- und Dienstleistungsbereich und
  • freiberuflich Tätige sowie
  • Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer-und Dienstleistungen bewerben

    können Ihren Antrag stellen.
Darüber hinaus kann es relevant sein für
  • Kurier-, Express- und Paketdienste.
    Neben öffentlichen Auftraggebern werden auch Unternehmen selbst gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Nachweisprüfungen bei ihren Partner- und Subunternehmen durchzuführen. Dies ist beispielsweise mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz für Kurier-, Express- und Paketdienste vom November 2019 erfolgt. Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in dieser Branche einzudämmen, sind die Generalunternehmer für Kurier-, Express- und Paketdienste verpflichtet, die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmen zu prüfen. Die Auftragnehmer in dieser Branche können ihre Eignung, also insbesondere ihre Zuverlässigkeit im Sinne der ordnungsgemäßen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, ebenfalls durch die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis nachweisen. Wesentlich ist, was der jeweilige Auftraggeber erwartet!
Ihre Vorteile
  • Reduzierung des Zeit- und Kostenaufwandes bei häufigen Bewerbungen
  • Höhere Rechtssicherheit, Eignungsvermutung
  • Werbewirksame Listung im bundesweiten Register unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de
  • Nutzung des „AVPQ“-Logos
  • Gültigkeit für ein Jahr

Aktuelles zum Wettbewerbsregister

Seit 1. Juni 2025 muss kein Gewerbezentralregisterauszug mehr als Nachweis für die Eintragung ins AVPQ eingereicht werden. Am 31. Mai 2025 endete die dreijährige Übergangsfrist mit dem Parallellauf von GZR und dem digitalen Wettbewerbsregister. Die verzeichnisführenden IHKs haben im Rahmen der Prüfung für eine Eintragsnachfrage einen automatischen Zugang beim Wettbewerbsregister.
Unternehmen, denen schwerwiegende Wirtschaftsdelikte verantwortlicher Mitarbeiter zuzurechnen sind, sollen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren. Das bundesweite digitale Wettbewerbsregister stellt daher öffentlichen Auftraggebern Informationen zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte gemäß § 123 oder § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Wenn Unternehmen einen Eintrag ins Wettbewerbsregister erhalten haben, sind sie davon schriftlich in Kenntnis gesetzt worden.
Nehmen Sie in diesem Fall vorab Kontakt zu uns auf, um die Möglichkeit eines AVPQ-Zertifikates zu klären.

Ihr Weg zur Registrierung


Erste Stufe = Präqualifizierung
  • Reichen Sie einmal jährlich Ihre Angaben und Nachweise beim Präqualifizierungsdienstleister – die PQ-Nord-Servicestelle – ein.
  • Stellen Sie dort Ihre Nachfragen: Die PQ-Nord-Servicestelle begleitet Sie bis zur Fertigstellung eines korrekten, vollständigen und digitalisierten Dokumentenpaketes. Sie betreut Sie auch während der einjährigen Eintragungslaufzeit und informiert Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats über eine mögliche Verlängerung.
  • Ein Bearbeitungsentgelt von 180 Euro zzgl. USt. ist im Vorhinein zu entrichten.
Zweite Stufe = Registrierung
  • Die IHK Hannover nimmt Sie, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, ins amtliche Verzeichnis auf. Sie sind dann im Online-Register gelistet.
  • Sie erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und Zugangscode. Zukünftig brauchen Sie bei jeder Angebotsabgabe nur noch Ihr Zertifikat in Kopie beifügen oder Ihre Zertifikatsnummer mit Zugangscode in beigefügten Formularen der Vergabestelle angeben.
  • Einen Gebührenbescheid von 80 Euro erhalten Sie nach Eintragung.
Allgemein
  • Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis ist ein Jahr gültig.
  • Für jedes weitere Jahr muss jeweils ein kompletter neuer Antrag gestellt werden.
  • Der Registrierungsprozess dauert durchschnittlich sechs Wochen – je nachdem, wie schnell Nachweise, Referenzen etc. beigebracht werden.

Der Service für Sie

  • Die IHK Hannover ist die verzeichnisführende IHK für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz in den IHK-Regionen Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Stade haben. Die IHKs sind Träger des Registers nach der Vergabeordnung § 48 Abs. 8 und der Unterschwellenvergabeordnung § 35 Abs. 6.
  • Wir arbeiten mit der PQ-Nord-Servicestelle zusammen. Sie ist bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. angesiedelt und der gemeinsame Partner der IHKs in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für die Vorprüfung (Präqualifizierung) der Unterlagen und Nachweise und Ihr Ansprechpartner.
    PQ-Nord Servicestelle: www.abst-mv.de
Antrag stellen - nur über die Website des amtlichen Verzeichnisses möglich:
Die Mitgliedsbescheinigung der IHK Hannover können Sie selbst online erstellen.


Stand: 13.06.2025