Planen & Bauen

Einzelhandelskonzept rechtfertigt Veränderungssperre

Die Zielsetzungen eines Einzelhandelskonzepts zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels in einem Gemeindegebiet sind grundsätzlich geeignet und rechtmäßig, um eine Veränderungssperre und Zurückstellung eines nicht zielkonformen Einzelhandelsvorhabens zu begründen. So entschied das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen.
Im konkreten Fall unterstellten die Kläger, das Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen sei in seinen Zielaussagen nicht hinreichend bestimmt. Die Planung liefe damit auf eine rechtlich unzulässige Verhinderungsplanung ohne konkretes (positives) städtebauliches Ziel hinaus.
Dem widersprachen die Richter auch unter Hinweis auf gleichlautende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Im konkreten Fall sei deutlich, dass die Stadt mit ihrer Zielaussage zum Ausdruck bringe, (unter anderem) den Einzelhandel aus Gewerbegebieten innerhalb des Stadtgebietes auszuschließen.
Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt und stärkt erneut die große Bedeutung verbindlich beschlossener kommunaler Einzelhandelskonzepte für die gerichtsfeste Begründung von Entscheidungen über die Genehmigungsfähigkeit von Einzelhandelsvorhaben.
Weitere Einzelheiten sind der Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Göttingen zu entnehmen (Urteil VG Göttingen, Az: 2 A 320/06 und 2 B 237/07).
Stand: 15.02.2023