LROP
Arbeitshilfe Einzelhandel zum Landesraumordnungsprogramm liegt vor
Im Zusammenhang mit dem Anfang 2017 beschlossenen neuen Landesraumordnungsprogramm hat das zuständige Ministerium eine Arbeitshilfe zur Anwendung der LROP-Regelungen zur Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten erarbeitet.
Merkblatt "Vorgaben im LROP Niedersachsen 2017 bei Einzelhandelsansiedlungen"
Die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekte steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Einhaltung der raumordnerischen Vorgaben gemäß dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2017. Im Merkblatt werden die Vorgaben inhaltliche erläutert und die Änderungen zum vorherigen LROP dargelegt.
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