Planen & Bauen

LROP

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Im Zusammenhang mit dem Anfang 2017 beschlossenen neuen Landesraumordnungsprogramm hat das zuständige Ministerium eine Arbeitshilfe zur Anwendung der LROP-Regelungen zur Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten erarbeitet.

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Die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekte steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Einhaltung der raumordnerischen Vorgaben gemäß dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2017. Im Merkblatt werden die Vorgaben inhaltliche erläutert und die Änderungen zum vorherigen LROP dargelegt.

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