Merkblatt "Vorgaben im LROP Niedersachsen 2017 bei Einzelhandelsansiedlungen"
Die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekte steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Einhaltung der raumordnerischen Vorgaben gemäß dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2017. Im Merkblatt werden die Vorgaben inhaltliche erläutert und die Änderungen zum vorherigen LROP dargelegt.