Planen & Bauen

Das niedersächsische UVP-Portal als Informationsplattform

Mit in Kraft treten der Baugesetz-Novelle(BauGB-Novelle 2017) am 13. Mai 2017 muss sich die kommunale Bauleitplanung neuen Anforderungen stellen, die auch für die Öffentlichkeit und Wirtschaft zunehmend wahrnehmbar werden.
Bedeutendste Neuerung ist, dass die Gemeinden ihre Bauleitplanungen inklusive der Planunterlagen auch über das Internet zugänglich machen müssen. In Niedersachen erfolgt das über das niedersächsische UVP-Portal. Hier werden detaillierte Informationen zur gemeindlichen Bauleitplanung bereitgestellt. Im Portal, das unter der Internetadresse „uvp.niedersachsen.de/portal“ aufgerufen wird, kann mittels Stichwort oder über eine Kartenfunktion landesweit nach aktuellen Planverfahren gesucht und die dazugehörigen relevanten Planunterlagen abgerufen werden.
Hintergrund:
Seit der BauGB-Novelle im Jahr 2017 sind die Gemeinden verpflichtet, das Internet bei der Bauleitplanung zu nutzen. Sie sind nach § 4a Abs. 4 BauGB aufgefordert, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in ihr Internetportal einzustellen. Die auszulegenden Unterlagen müssen dort für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sein. Darüber hinaus müssen Gemeinden die Bekanntmachung und die verfahrensrelevanten Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes bereitstellen. Dieses übernimmt in Niedersachsen das niedersächsische UVP-Portal. Die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung der Planungsinformationen zur Bauleitplanung im UVP-Portal bildet das Baugesetzbuch, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Kommen die Gemeinden der geschilderten Veröffentlichungspflicht über Internetportale im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nach, kann dies die Rechtswirksamkeit von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen in Frage stellen.
Ergänzend werden die Gemeinden durch die BauGB-Novelle 2017 nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB auch dazu aufgefordert, wirksame Flächennutzungspläne (F-Plan) und in Kraft getretene Bebauungspläne (B-Plan) mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ins Internet einzustellen und ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Zusätzlich zu den Bauleitplanverfahren (Aufstellung F- und B-Pläne) kann sich die Öffentlichkeit über das UVP-Portal des Landes Niedersachsen auch weiterhin über UVP-pflichtige Vorhaben (u. a. beim Straßen-, Eisenbahn- und Stromleitungsbau, bei der Realisierung von Windparkanlagen etc.) unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren. Informiert wird zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.
Stand: 15.02.2023